Der Blick aufs Handy ist für Fußgänger im Straßenverkehr grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld belegt – anders als bei Fahrzeugführern. Und dennoch geht man im Polizeipräsidium davon aus, dass bei vielen Unfällen Fußgänger mit Mobiltelefonen eine Rolle spielen.Foto: Felix Bartsch
Die Fußgängerampel ist rot, der Blick gesenkt, in den Händen das Smartphone. Wenn dann noch Kopfhörer mit lauter Musik dazu kommen, ist es kein Wunder, dass es mit der Aufmerksamkeit im Straßenverkehr nicht weit her ist. Nach einer Studie der Dekra nutzen fast 17 Prozent der Fußgänger ihr Handy im Straßenverkehr. In Städten wie Köln denkt man über spezielle Ampeln für Fußgänger nach, die ihren Blick gar nicht mehr heben wollen. Wie akut sieht es in Koblenz aus – und was wird dagegen unternommen?
Lesezeit: 2 Minuten
Unfälle durch Smartphones im Verkehr werden nicht einzeln in der Statistik erfasst. „Es ist ohne konkreten Beweis nur schwer möglich, den Nachweis der Handynutzung zu führen“, sagt Friedhelm Georg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Koblenz. Dementsprechend werden diese Fälle unter „sonstige Unfälle“ eingestuft, eine verlässliche Aussage in Sachen Zahlen lässt ...
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