Mayener Christdemokraten sind Wiederholungstäter
Wenn es ums Plakatieren geht, macht sich die Mayener CDU keine Freunde. Das war auch im Bundestagswahlkampf vor vier Jahren schon so. Damals hatten Wahlkämpfer der CDU Plakate von Direktkandidatin Mechthild Heil in der Mayener Fußgängerzone und auf dem Marktplatz aufgehängt, obwohl die Stadtverwaltung einen Bescheid an alle Parteien verschickt hatte, aus dem hervorging, dass dort nicht plakatiert werden solle. Während sich die anderen Parteien an diesen Bescheid hielten, setzte sich die CDU darüber hinweg.
Die Christdemokraten beriefen sich dabei – nicht zu Unrecht – auf gesetzliche Regelungen. „Das Freihalten der Innenstadt von Plakaten entspricht nicht der Rechtslage und würde von uns auch nicht akzeptiert“, sagte seinerzeit der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Bernhard Mauel auf RZ-Anfrage. Die CDU hatte dem städtischen Bescheid widersprochen und ihre Plakate aufgehängt, allerdings ohne eine Entscheidung der Stadtverwaltung abzuwarten. Das rief bei den anderen Parteien Irritationen hervor.
Im Nachgang erlaubte die Mayener Stadtverwaltung das Plakatieren auf dem Marktplatz und in der Fußgängerzone. Sieben Plakate pro Partei wurden dort zugelassen. hrö