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Mayen

CDU Mayen prescht vor: Wahlplakate zu früh aufgehängt?

Von 
Raphael Markert
Natürlich, regional – und früher als ihre Mitbewerber: So zeigt sich die CDU-Bundestagskandidatin auf diesem Wahlplakat an der Koblenzer Straße in Mayen. Für das frühzeitige Plakatieren haben die Christdemokraten jetzt eine Verwarnung des städtischen Ordnungsamts kassiert.  Foto: Andreas Walz
Natürlich, regional – und früher als ihre Mitbewerber: So zeigt sich die CDU-Bundestagskandidatin auf diesem Wahlplakat an der Koblenzer Straße in Mayen. Für das frühzeitige Plakatieren haben die Christdemokraten jetzt eine Verwarnung des städtischen Ordnungsamts kassiert. Foto: Andreas Walz

Inzwischen hängen sie überall und von jeder Partei – doch noch vorige Woche waren die Wahlplakate der CDU im Mayener Stadtgebiet weit und breit die einzigen. Und das hat einen Grund: Denn zu diesem Zeitpunkt durften die Parteien eigentlich noch gar keine Wahlwerbung aufhängen, meint die Stadt. Die Verwaltung hat dem CDU-Stadtverband wegen des Vorfalls inzwischen Konsequenzen angedroht – und der schießt zurück.

Lesezeit: 3 Minuten
„Verfrüht und ohne Genehmigung“ seien die Großflächenplakate der CDU und von Spitzenkandidatin Mechthild Heil im Mayener Stadtgebiet aufgestellt worden, erklärt Stadtsprecherin Jasmin Franz auf Anfrage unserer Zeitung. Denn die Genehmigung zum Plakatieren, die der RZ vorliegt, ist auf Samstag, 11. August datiert – und hat vorher auch keine Partei erreicht. ...
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Mayener Christdemokraten sind Wiederholungstäter

Wenn es ums Plakatieren geht, macht sich die Mayener CDU keine Freunde. Das war auch im Bundestagswahlkampf vor vier Jahren schon so. Damals hatten Wahlkämpfer der CDU Plakate von Direktkandidatin Mechthild Heil in der Mayener Fußgängerzone und auf dem Marktplatz aufgehängt, obwohl die Stadtverwaltung einen Bescheid an alle Parteien verschickt hatte, aus dem hervorging, dass dort nicht plakatiert werden solle. Während sich die anderen Parteien an diesen Bescheid hielten, setzte sich die CDU darüber hinweg.

Die Christdemokraten beriefen sich dabei – nicht zu Unrecht – auf gesetzliche Regelungen. „Das Freihalten der Innenstadt von Plakaten entspricht nicht der Rechtslage und würde von uns auch nicht akzeptiert“, sagte seinerzeit der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Bernhard Mauel auf RZ-Anfrage. Die CDU hatte dem städtischen Bescheid widersprochen und ihre Plakate aufgehängt, allerdings ohne eine Entscheidung der Stadtverwaltung abzuwarten. Das rief bei den anderen Parteien Irritationen hervor.

Im Nachgang erlaubte die Mayener Stadtverwaltung das Plakatieren auf dem Marktplatz und in der Fußgängerzone. Sieben Plakate pro Partei wurden dort zugelassen. hrö

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