Dublin II regelt Zuordnung
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Es gibt mehrere Kriterien, die ausschlaggebend sind. Grob gesagt ist das Land zuständig, in dem der Flüchtling zuerst einreist, beziehungsweise einen Asylantrag stellt. Existiert beispielsweise ein Visum, ist der ausstellende Staat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig.