Aus der Marktordnung

Die Standgebühr beträgt 6 Euro pro laufendem Meter, die Standtiefe beträgt mindestens 2 Meter. Es darf keine Neuware angeboten werden. Es dürfen keine Speisen, Getränke, Waffen, lebende Tiere oder pyrotechnische Gegenstände angeboten werden.

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Nicht erlaubt sind Filme, Tonträger oder PC-Spiele mit Kennung FSK 18, Hehlerware, Plagiate, Raubkopien sowie Gegenstände, die aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen verboten sind. Der Aufbau der Stände beginnt ab 6 Uhr, der Abbau nach dem Flohmarktende um 16 Uhr. ag