Bier und Wein? Nicht in der Weinlounge

Für die Zeller Weinlounge gibt's eine Benutzungs- und Entgeltordnung. Lounge und Marktplatz stehen in Trägerschaft der Stadt. „Die Weinlounge dient vorrangig der Präsentation und dem Verkauf von qualitativ hochwertigen Weinen der Moselregion“, heißt es in Paragraf sieben.

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Sofern Bier angeboten werden soll, ist dafür eine separate Theke „Unter den Arkaden“ vorzusehen. Bierwerbung ist im gesamten Marktplatzraum nicht zulässig. Das Nutzungsentgelt beträgt 100 Euro je Wochenende (Freitag bis inklusive Sonntag), je Wochentag 10 Euro (außer bei öffentlich beworbenen Veranstaltungen mit Festcharakter). dad