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Morshausen

Brutaler Streit im Wald: Polizei ist Motocrossfahrern auf der Spur

Von Suzanne Breitbach
Polizei ist Motocrossfahrern auf der Spur Foto: muro - Fotolia

Ein Paar erfreut sich an Mutter Natur und wandert am Samstag im Vorderhunsrück Richtung Baybachtal. Die Vögel zwitschern, die Sonne scheint. Doch plötzlich wird die Idylle auf einem Waldweg in der Gemarkung Ulmeth in der Nähe von Morshausen unsanft von Motorengeräuschen gestört.

Lesezeit: 2 Minuten
Vier Motocrossfahrer nähern sich dem Paar auf dem Waldweg. Die Wanderer stellen sich ihnen in den Weg und sprechen die Motorradfahrer an, denn mit dem Crossmotorrad einfach durch den Wald zu brettern, ist nicht erlaubt. Zeitgleich ist ein weiterer Jagdaufseher im Revier unterwegs und stößt zur Gruppe hinzu. Es kommt zu ...
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Aus dem Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz, Paragraf 22

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.

(2) Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden.

(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:

(1) das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen und Anhängern im Wald,

(2) das Fahren mit Hundegespannen und Loipenfahrzeugen im Wald,

(3) das Zelten im Wald,

(4) das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags und der Aufarbeitung von Holz,

(5) das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,

(6) das Betreten von forstbetrieblichen Einrichtungen,

(7) die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald. Die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Kommentar: Motocrosser richten große Schäden an

Der Wald dient vielen Menschen als Naherholungsgebiet. Besonders Wanderer nutzen gern die mittlerweile flächendeckend ausgewiesenen Traumschleifen und Steige, um die wunderschöne Natur, die wir hier im Hunsrück und am Mittelrhein haben, zu genießen. Doch immer häufiger kommt es zu Kollisionen mit „Naherholern“ der etwas anderen Art.

Mal abgesehen davon, dass das Befahren der Waldwege mit Motocross-Maschinen nicht erlaubt ist – was von den Fahrern gern ignoriert wird – nutzen die Crosser, aber neben ihnen auch Mountainbiker und Quadfahrer, nicht ausschließlich die Wege. An immer mehr Stellen in den Wäldern kann man tiefe Fahrspuren der Zwei- und Vierräder entdecken. Und zwar mitten durch die Bestände, also „querwaldein“ sozusagen. Das ist für mich ein absolutes Unding!

Vermutlich machen sich die „Sportler“ keine Gedanken darüber, was das für Folgen hat. Und das nicht nur für das Wild. Auch Flora und Fauna leiden ganz ungemein unter den Maschinen.

Besonders für bodenbrütende Vögel sind der Lärm und das plötzliche Auftauchen der Fahrer – denn in der Regel sind sie laut und schnell unterwegs – eine große Beeinträchtigung. Vor allem dann, wenn sie gerade Jungvögel großziehen, wie es derzeit noch der Fall sein dürfte. Während Rehe, Wildschweine und Rotwild das Weite suchen, trifft es die kleinsten Waldbewohner. Eidechsen und Blindschleichen werden immer wieder Opfer der Raser. Hinzu kommen die Abgase, die nicht nur die Pflanzen und uns Menschen schädigen. Unter ihnen leiden besonders Käfer und Spinnen. Amphibien und Laich zerstören die Motocrosser, wenn sie durch Tümpel, Pfützen und Bäche donnern.

Zudem zerstören die grobstolligen Räder die Bodenvegetation. Erosion und Bodenverdichtung sind die Folge. Bäume werden an ihren Wurzeln verletzt, seitliches Abrutschen kann die gesamte Pflanzendecke zerstören. Das alles sind gravierende Folgen für das sensible Ökosystem Wald, die viele der Motocrosser und Quadfahrer in ihrem Geschwindigkeitsrausch nicht immer im Blick haben.

Es gibt immer mehr ausgewiesene Motocrossstrecken am Rhein und auf den Hunsrückhöhen. Dort könnten sich die Fahrer doch in aller Ruhe austoben. Warum sie immer noch die auch noch illegale Variante durch Feld, Wald und Wiesen wählen, bleibt für mich absolut unverständlich.

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