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Koblenz

Großprojekt in Zell: Ist juristische Klippe für Marina zu schroff?

Von 
Dieter Junker
Im Zeller Hamm sollen ein Sportboothafen und eine Ferienhausanlage entstehen. Gegen die Genehmigung der SGD Nord für den Sportboothafen hatten Winzer und der BUND Einspruch eingelegt, das Verwaltungsgericht in Koblenz befasste sich nun damit und äußerte einige Bedenken.
Im Zeller Hamm sollen ein Sportboothafen und eine Ferienhausanlage entstehen. Gegen die Genehmigung der SGD Nord für den Sportboothafen hatten Winzer und der BUND Einspruch eingelegt, das Verwaltungsgericht in Koblenz befasste sich nun damit und äußerte einige Bedenken. Foto: Christoph Bröder

Wird die juristische Klippe nun zum großen Hindernis für das Hafenprojekt Marina im Zeller Hamm? Das Verwaltungsgericht in Koblenz beschäftigte sich gestern mit den Einsprüchen von Winzern und des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zum Bau des Sportboothafens bei Zell und Briedel. Die Richter machten in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass sie noch viele Nachfragen zum Vorhaben haben. Es sind vor allem vier Punkte, die dem Verwaltungsgericht arge Kopfschmerzen bereiten, wie der Vorsitzende Richter Klaus Meier betonte.

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Da geht es einmal darum, ob die SGD Nord überhaupt für die Genehmigung zuständig ist oder ob dies nicht vielmehr in die planungsrechtliche Aufgabe der Kommunen fällt. „Die Grenze der Befugnisse endet am Gewässerrandstreifen“, betonte Meier, der hinzufügte: „Wenn ich Kommune wäre, würde ich da planen.“ Die SGD verwies in ...