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Jugendschutz gilt weiter: Funktioniert Karneval auch ohne Alkohol?

Von Damian Morcinek
Karneval und Alkohol sind nur schwer voneinander zu trennen. Ob mit Verbot wie in Mülheim-Kärlich oder ohne in Weitersburg, bei den Möhnenumzügen sind es meist Jugendliche, die zu tief in die Flasche blicken. Foto: Damian Morcinek
Karneval und Alkohol sind nur schwer voneinander zu trennen. Ob mit Verbot wie in Mülheim-Kärlich oder ohne in Weitersburg, bei den Möhnenumzügen sind es meist Jugendliche, die zu tief in die Flasche blicken. Foto: Damian Morcinek

Mit Schwerdonnerstag und dem Auftakt des Straßenkarnevals fließt bei Umzügen wie in Mülheim-Kärlich oder Weitersburg sowie auf Partys nach den Zügen in der Region wieder der Alkohol in Strömen. Gerade für Jugendliche kann der hochprozentige Leichtsinn zur Gefahr werden. Aus diesem Grund appelliert das Jugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eindringlich an Karnevalsvereine, Veranstalter, Eltern, Jugendliche und Verkaufsstellen für alkoholische Getränke: Karneval ist keine Auszeit für den Jugendschutz. Doch wie sollen die Vereine diese Forderung umsetzen?

Lesezeit: 2 Minuten
„Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche bei Karnevalsveranstaltungen ausgeschlossen werden, sondern freuen uns, wenn auch junge Menschen im Landkreis den Karneval weiter pflegen“, sagt Simone Manger vom Kreisjugendamt. Aber: „Das Jugendschutzgesetz dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre Gesundheit zu schützen.“ Das sehen die veranstaltenden Vereine der ...