Streitwert von 5000 Euro ist überschritten worden

Dass der Streit um Schadensersatz für einen zerstörten Schirm überhaupt vor dem Landgericht landete, liegt daran, dass die Stadt Zell festgestellt wissen möchte, dass der beklagte Winzer keinen Anspruch auf einen Gewinnausfall von 7000 Euro hat.

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Dieser geschätzte Schaden soll ihm nämlich durch den Entzug der der Ausrichtung des Federweißenfestes entstanden sein. Mithin liegt der Streitwert insgesamt über der Grenze von 5000 Euro, und die Auseinandersetzung kann nicht mehr vor dem Amtsgericht verhandelt werden. dad