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Koblenz/Kreis Birkenfeld

Verwaltungsgericht urteilt: Jäger aus dem Kreis darf seine Waffen zehn Jahre lang nicht mehr nutzen

Es bleibt dabei: Weil er wegen vorsätzlicher Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, muss ein Jäger aus dem Kreis Birkenfeld seine Waffenbesitzkarte abgeben und darf die darin eingetragenen Waffen – eine halbautomatische Pistole, ein Revolver, drei Repetierbüchsen und eine Doppelflinte – nicht mehr weiter nutzen. Gegen eine entsprechende Verfügung der Birkenfelder Kreisverwaltung war der Mann beim Verwaltungsgericht Koblenz vorgegangen – ohne Erfolg.

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Der Mann hatte zusammen mit einem Mittäter ein Ehepaar über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mit Telefonanrufen unter Verwendung eines Lachsacks auch in der Nacht terrorisiert (die NZ berichtete). Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daraufhin widerrief die Kreisverwaltung die waffenrechtlichen Erlaubnisse, zog den Jagdschein ein und verlangte ...