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Als OB verdiente Hofmann-Göttig mehr Geld als zuvor

Als Oberbürgermeister für Koblenz wollte Joachim Hofmann-Göttig 2009 schon irgendwie kandidieren – aber warum weniger Geld verdienen? Als langjähriger Kulturstaatssekretär hatte er sein Lebenswerk praktisch schon vollbracht und eine hohe Pension sicher. Deswegen haderte Hofmann-Göttig mit einer Entscheidung, die ihn von der Gehaltsstufe B 9 (aktuell 10.381 Euro brutto) auf B 7 (aktuell 9310 Euro brutto) hätte absteigen lassen – inklusiver geringerer Pensionsbezüge.

Lesezeit: 3 Minuten
In der Koblenzer SPD kam das Thema mehrfach intern zur Sprache, in der Staatskanzlei ebenso. Die Genossen am Zusammenfluss von Rhein und Mosel rechneten dem umworbenen Kandidaten vor, dass er mit Nebeneinkünften kalkulieren könne, die etwas von dem geringeren Grundgehalt kompensieren würden, erzählt man. Als Koblenzer OB besetzte Hofmann-Göttig unter ...
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Kommentar: Hofmann-Göttigs Autorität hat unrettbar gelitten

Es war längst überfällig, dass sich Joachim Hofmann-Göttig zum Fall seines Ruhegeldes äußert. Dass er sich nun endlich für seine aus heutiger Sicht peinliche Aussage von 2013 entschuldigt – er verdiene durch den Wechsel aus Mainz ins Koblenzer OB-Amt weniger Geld, obwohl ihm das hinter den Kulissen ausgeglichen wurde –, war das Mindeste. Wer den selbstbewussten und häufig selbstgefällig auftretenden Koblenzer Oberbürgermeister kennt, der ahnt, wie schwer ihm das gefallen sein muss.

Tim Kosmetschke über Hofmann-Göttigs Bezüge

Thema also erledigt? Im Gegenteil! Joachim Hofmann-Göttig wird mit seiner umfangreichen Erklärung über seine Bezüge die Hoffnung verbinden, die für ihn unangenehme Diskussion zu beenden. Doch das wird ihm nicht gelingen. Denn dazu hat er zu lange gewartet. Erst, als der öffentliche Druck zu groß wurde, gab er Details zu seinen Nebeneinkünften preis. Und die bergen noch viel mehr Sprengstoff: Nach Bekanntwerden des Ruhegeldes ließ Hofmann-Göttig zunächst die Stadt mitteilen, dass er Vergütungen für weitere Funktionen, die er als OB wahrnimmt, an die Stadtkasse abführen muss. Jetzt erklärt er, dass dies eben doch nicht für alle Posten gilt, die in seiner offiziellen Ämterliste stehen. Mit dem fürstlichen Salär, das er als Thüga-Funktionär bezieht und das er als Privatsache betrachtet, mag es so sein wie mit dem Ruhegeld: rein juristisch wahrscheinlich völlig rechtmäßig. Aber eben doch nicht ganz richtig.

Tief sitzt nun die Enttäuschung über die wiederholten Unschärfen im Handeln Hofmann-Göttigs, dessen Amtsautorität unrettbar gelitten hat. Ein halbes Jahr lang hat Koblenz nun einen Noch-Oberbürgermeister, dessen Glaubwürdigkeit stark eingetrübt ist. Eigentlich kann man unter diesen Vorzeichen das Amt kaum mit voller Wirkung ausüben.