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Rheinland-Pfalz/Leipzig

Klagen gegen ihr Verbot: Die Höllenengel wehren sich

Von Ursula Samary
Mitglieder des Hells Angels MC Bonn
Mitglieder des Rockerclubs Hells Angels Bonn. Foto: Mario Vedder/Archiv

Ist der Hells Angels Motorradclub Bonn mit Klubhaus im Kreis Neuwied eine kriminelle Vereinigung? Oder hat sich das 2016 vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot überholt, weil sich der Verein zu diesem Zeitpunkt schon aufgelöst hatte. Diese Frage beschäftigt morgen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort klagen die Rocker.

Lesezeit: 2 Minuten
Entscheiden die Leipziger nun anders als das Landgericht Koblenz im Juni? Dort hatte man Höllenengel Karl-Heinz B. aus Anhausen (Kreis Neuwied) als Boss und Rädelsführer einer bewaffneten kriminellen Vereinigung verurteilt – ebenso wie seinen Bruder, den früheren Vizechef. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vier verurteilte Rocker wollen es ...
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Verurteilte Rocker sind noch auf freiem Fuß

Ob die früheren Mitglieder des Hells Angels Motorradclubs Bonn heute ein gewaltfreies, bürgerliches Leben führen, dazu äußert sich das Mainzer Innenministerium nicht. Fest steht aber: Bis das Urteil vom Juni rechtskräftig ist, sind die zu Haftstrafen verurteilten Angeklagten auf freiem Fuß.

Allerdings saß der zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilte Ex-Präsident Karl-Heinz B. bereits 898 Tage in U-Haft. Zwei andere Angeklagte waren von April 2015 bis August 2016 in U-Haft, auch der Bruder des Ex-Präsidenten, der zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde.

Der damalige Rockerboss wurde im März 2010 bundesweit bekannt: Damals erschoss er in Anhausen (Kreis Neuwied) einen Elitepolizisten, als dieser versuchte, mit einem Spezialeinsatzkommando die Haustür aufzubrechen. Er wurde in Koblenz zu neun Jahren Haft verurteilt. Aber der Bundesgerichtshof sprach ihn frei: Der Rocker habe sich von Mitgliedern der rivalisierenden Bandidos bedroht gefühlt und in irrtümlicher Notwehr geschossen. us