So funktioniert die Grundsteuer: Die wichtigsten Begrifflichkeiten

Die Grundsteuer wird in verschiedenen Varianten erhoben. Ein Überblick zur Systematik:

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1 Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftlichen Besitz erhoben.

2 Grundsteuer B wird fällig, wenn ein Grundstück bebaut oder grundsätzlich bebaubar ist.

3 Einheitswert: Die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland werden steuerlich nicht mit ihrem tatsächlichen Wert angesetzt. Stattdessen liegen der Berechnung sogenannte Einheitswerte zugrunde. Sie gehen im Westen auf das Jahr 1964 und im Osten sogar auf das Jahr 1935 zurück, was im früher geteilten Berlin zu einer besonders kuriosen Situation mit unterschiedlichen Einheitswerten führt.

4 Hebesatz: Wie hoch die tatsächliche Steuerlast ausfällt, entscheidet jede Gemeinde selbst mit ihrem individuell festgelegten Hebesatz. Die Sätze sind sehr unterschiedlich und reichen von weniger als 100 bis zu mehr als 900 Prozent. Laut dem Realsteueratlas 2017 der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern werden beispielsweise in Mainz bei der Grundsteuer B 480 Prozent angesetzt, in Koblenz 420. Das wohlhabende Ingelheim nimmt lediglich 80 Prozent.

5 Einnahmen: Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Kommunen. Die vergleichsweise günstige Grundsteuer A spülte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2016 rund 400 Millionen Euro in die Kassen der Städte und Gemeinden. Die Grundsteuer B ist mit einem Aufkommen von etwa 13,3 Milliarden Euro ein wesentlich größerer Brocken.

Den IHK-Realsteueratlas, in dem auch die Gewerbesteuerhebesätze für viele Gemeinden aufgelistet sind, finden Sie im Internet unter www.ku-rz.de/realsteuern