So wird Kinderpornografie bestraft

Wer Kinderpornos verbreitet, dem drohen Haftstrafen. Die Details regelt der Paragraf 184 b des Strafgesetzbuches. Demnach wird unter anderem mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, „wer eine kinderpornografische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht“.

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Gehen Täter als Bande vor, dann können Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren verhängt werden. Kinderpornos sind für den Gesetzgeber Schriften wie Bilder oder Videos, die sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind von unter 14 Jahren zeigen. Darunter fallen auch Aufnahmen eines nackten oder nur teilweise bekleideten Kindes „in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“. Außerdem gehört dazu die „sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“.