Kreisverwaltung Altenkirchen hat entschieden: VG-Rat in Kirchen muss neu wählen
Die Ausschusswahlen des Verbandsgemeinderates in Kirchen sind ungültig. Das hat die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen entschieden.Foto: Markus Kratzer
Das Theater um die Wahl von Ausschussmitgliedern durch den Verbandsgemeinderat Kirchen geht weiter. Die Kommunalaufsicht des Kreises hat der Beschwerde verschiedener Ratsmitglieder stattgegeben und die am 7. Juni erfolgte Wahl von Ersatzleuten für ungültig erklärt. Die Wahl muss komplett wiederholt werden. In einem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, begründet der Kreis seine Entscheidung mit verfahrensrechtlichen Fehlern.
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