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Rheinland-Pfalz

Wahlserie Teil 4: Briefwahl lässt sich nicht per SMS beantragen

Von Markus Kratzer
Im Wahllokal ist einiges zu beachten. Heute geht es darum, dass die Stimmzettel gültig ausgefüllt werden.  Foto: dpa
Im Wahllokal ist einiges zu beachten. Heute geht es darum, dass die Stimmzettel gültig ausgefüllt werden. Foto: dpa

Der Wahlmarathon vom 26. Mai birgt auch Risiken. Nicht jede Stimmabgabe muss auch eindeutig sein. Der vierte Teil unserer Wahlserie in Zusammenarbeit mit dem Büro des Landeswahlleiters beschäftigt sich mit möglichen Fehlern, die man vermeiden sollte, und beantwortet zudem die wichtigsten Fragen rund um die Briefwahl.

Lesezeit: 3 Minuten
Was muss ich zur Wahl ins Wahllokal mitbringen? Die Wahlbenachrichtigung, die die Wahlberechtigten spätestens bis zum 5. Mai erhalten haben, ist mitzubringen, darüber hinaus der Personalausweis oder der Reisepass. Was passiert, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung und/oder den Ausweis vergessen habe? Ist der Wahlberechtigte dem Wahlvorstand bekannt oder kann er sich durch Vorlage eines ...