Wenig Widerstand gegen Flurbereinigung
Aus Sicht von Verfahrensleiter Sebastian Turck vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel stieß das Flurbereinigungsverfahren auf große Akzeptanz bei den betroffenen Grundstückseigentümern. Widersprüche gegen den Anordnungsbeschluss hätten durch das DLR ausverhandelt werden können. „Kein Widerspruch musste vor Gericht verhandelt werden“, schreibt Turck in einer Pressemitteilung.
Gegen die Wertermittlung seien nur fünf Einwände erhoben worden, die ausverhandelt worden seien. „Gegen die spätere Feststellung der Wertermittlung wurde kein Widerspruch erhoben“, so Turck. Gegen die Neuzuteilung des Grundbesitzes seien dagegen 33 Widersprüche eingegangen. 30 davon habe die Flurbereinigungsbehörde ausräumen können. „In drei Fällen kam es zu einem Widerspruchsverfahren vor der Spruchstelle für Flurbereinigung“, schreibt Turck. Ein Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht habe nicht stattgefunden.