Aufgrabungsrichtlinie
Die Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Nastätten regelt, was Unternehmen beim Aufreißen von Straßen beachten müssen. Nach dem Regelwerk sollen Energie- und Telekommunikationsunternehmen, die Leitungen verlegen, spätestens zwei Wochen vor den Bauarbeiten einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen. Mit abzugeben sind Lagepläne, die die geplanten Tiefbauarbeiten darstellen, sowie Fotos oder Zeichnungen, welche die Gegebenheiten vor Ort zeigen.
Auch eine gemeinsame Begehung sieht die Richtlinie vor, um den Zustand der Straße zu dokumentieren. Wird ohne eine solche Beweissicherung angefangen zu bauen, „so ist davon auszugehen, dass die Flächen mängelfrei waren“, heißt es in dem Regelwerk. Eine Genehmigung für Straßenbauarbeiten gilt für drei Monate. Wer die Frist verstreichen lässt, muss erneut ein Okay einholen. Wer die Bauzeit überzieht, muss die Stadt darüber informieren – mindestens eine Woche vor dem Ende der Drei-Monats-Frist. Wird länger als 14 Tage nicht an der Baustelle gearbeitet, müssen Montagegruben wieder verschlossen werden; laut Richtlinie „inklusive kompletter Herstellung der Oberfläche“. Geschieht dies nicht, habe die Stadt das Recht, „die Fahrbahnoberfläche auf Kosten des Veranlassers wiederherstellen zu lassen“. Nach Abschluss der Arbeiten soll es einen Abnahmetermin mit einem Vertreter der Stadt geben. Danach beginnt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. csa