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Nastätten

Nastätten verhängt Baustopp: Firma hält sich nicht an Aufgrabungsrichtlinie

Von Cordula Sailer
Nur der Sand zwischen den Pflastersteinen in der Bahnhofsallee zeugt noch von der Baugrube. Diese musste eine Baufirma wieder verschließen, da sie sich nicht an die mit der Stadt vereinbarte Planung gehalten hatte. Bald soll es mit dem Verlegen der Leerrohre wieder weitergehen. Foto: Cordula Sailer
Nur der Sand zwischen den Pflastersteinen in der Bahnhofsallee zeugt noch von der Baugrube. Diese musste eine Baufirma wieder verschließen, da sie sich nicht an die mit der Stadt vereinbarte Planung gehalten hatte. Bald soll es mit dem Verlegen der Leerrohre wieder weitergehen. Foto: Cordula Sailer

Sie ist wieder ordentlich verschlossen worden, die Baugrube an der Bahnhofsallee. Und das war dem Beigeordneten Ulrich Gasteyer und der Nastätter Stadtverwaltung auch wichtig. Denn eigentlich „war dort überhaupt kein Aufbruch geplant“, wie Gasteyer in der jüngsten Sitzung des Nastätter Stadtrats erläuterte. Der Beigeordnete hat ein Auge auf die Straßenaufbrüche in der Stadt.

Lesezeit: 4 Minuten
Denn nach Leitungsarbeiten von Energieversorgern und Telekommunikationsunternehmen sind in der Vergangenheit nicht immer alle Flächen tadellos wiederhergestellt worden. Gasteyer kann hier Beispiele von sich wölbenden Gehwegoberflächen nennen oder von Pflastersteinen, die danach im falschen Muster verlegt waren. Daher hat der Stadtrat im Frühjahr eine von Gasteyer ausgearbeitete Aufgrabungsrichtlinie beschlossen. Diese legt ...
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Aufgrabungsrichtlinie

Die Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Nastätten regelt, was Unternehmen beim Aufreißen von Straßen beachten müssen. Nach dem Regelwerk sollen Energie- und Telekommunikationsunternehmen, die Leitungen verlegen, spätestens zwei Wochen vor den Bauarbeiten einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen. Mit abzugeben sind Lagepläne, die die geplanten Tiefbauarbeiten darstellen, sowie Fotos oder Zeichnungen, welche die Gegebenheiten vor Ort zeigen.

Auch eine gemeinsame Begehung sieht die Richtlinie vor, um den Zustand der Straße zu dokumentieren. Wird ohne eine solche Beweissicherung angefangen zu bauen, „so ist davon auszugehen, dass die Flächen mängelfrei waren“, heißt es in dem Regelwerk. Eine Genehmigung für Straßenbauarbeiten gilt für drei Monate. Wer die Frist verstreichen lässt, muss erneut ein Okay einholen. Wer die Bauzeit überzieht, muss die Stadt darüber informieren – mindestens eine Woche vor dem Ende der Drei-Monats-Frist. Wird länger als 14 Tage nicht an der Baustelle gearbeitet, müssen Montagegruben wieder verschlossen werden; laut Richtlinie „inklusive kompletter Herstellung der Oberfläche“. Geschieht dies nicht, habe die Stadt das Recht, „die Fahrbahnoberfläche auf Kosten des Veranlassers wiederherstellen zu lassen“. Nach Abschluss der Arbeiten soll es einen Abnahmetermin mit einem Vertreter der Stadt geben. Danach beginnt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. csa
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