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Mittelrhein

Welterbe-Zweckverband: Buga-Planung am Mittelrhein kommt voran

Von Andreas Jöckel
Die Buga 2029 oder 2031 ist ein Zukunftsprojekt im Welterbe Oberes Mittelrheintal und soll auf den ganzen Mittelrhein ausstrahlen.  Foto: Andreas Jöckel
Die Buga 2029 oder 2031 ist ein Zukunftsprojekt im Welterbe Oberes Mittelrheintal und soll auf den ganzen Mittelrhein ausstrahlen. Foto: Andreas Jöckel

Der Stadtrat Lahnstein hatte mit seiner Entscheidung gegen die Vorverlegung der Buga am Mittelrhein auf 2029 für negative Schlagzeilen gesorgt. Wir haben mit Vorsteher Frank Puchtler und Geschäftsführerin Nadya König-Lehrmann vom Zweckverband (ZV) Welterbe Oberes Mittelrheintal über den aktuellen Sachstand gesprochen und weitere Fakten zusammengetragen.

Lesezeit: 3 Minuten
1 Wie steht der Vorstand des Welterbe-Zweckverbandes zur Vorverlegung der Buga auf das Jahr 2029? Am 15. Mai waren die Vertreter der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft (DBG) unmittelbar am Tag nach einer Präsentation der Machbarkeitsstudie bei einer Rundfahrt durchs Welterbe so von den Ideen und der Gebietskulisse begeistert, dass sie dem ZV den ...
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Kommentar: Mut zu 2029 kann sich lohnen

Andreas Jöckel zur Buga 2029/31

Dass einige ohnehin finanziell gebeutelte Kommunen in einer so schutzbedürftigen und deshalb nur aufwendig beplanbaren Region wie dem Welterbe Oberes Mittelrheintal Bedenken wegen einer Vorverlegung der Buga auf 2029 haben, ist einerseits verständlich. Andererseits kann Zeitdruck dem Tal, das mit seiner touristischen Infrastruktur noch immer hinter anderen deutschen Regionen herhinkt, nur gut tun.

Unmittelbar vor Weltmeisterschaften oder Olympiaden dürften Schlagzeilen wie „Alle Stadien schon ein halbes Jahr früher fertig“ eher selten sein. Im Gegenteil. Dennoch steht der Eröffnung meist nichts mehr im Wege, wenn auch im Umfeld noch etwas Improvisation hinzukommt. Zu solchen Großveranstaltungen, die Projekten richtig Zug verleihen, zählt auch eine Buga. Deshalb sollten die Kommunen ruhig den Mut für 2029 haben. Vom Land wiederum muss ihnen zugestanden werden, touristische Investitionen und anschließende Pflege von Anlagen trotz Schuldenbremse zu erlauben.

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