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Kreis Bad Kreuznach

Anspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück: Zukunftsgesetz bringt Unruhe in die Kitas

Von Cordula Kabasch
Bis 14 Uhr in der Kita spielen: Das sieht eine Novelle des Kindertagesstättengesetzes vor. Foto: dpa
Bis 14 Uhr in der Kita spielen: Das sieht eine Novelle des Kindertagesstättengesetzes vor. Foto: dpa

Das neue Kita-Zukunftsgesetz des Landes, das im Frühjahr 2019 umgesetzt werden soll, wird vorgestellt. Auf den ersten Blick sieht es vielversprechend aus: Eltern haben erstmals einen Anspruch auf eine durchgehende Betreuungszeit für ihre Kinder von sieben Stunden am Stück mit Mittagessen, nicht mehr nur bis 12.30 Uhr wie bisher. Doch was wie eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf klingt, hat seine Stolperfallen.

Lesezeit: 3 Minuten
73 Kitas werden vom Kreis Bad Kreuznach als Träger der Jugendhilfe betreut. Deren Erzieherinnen sehen die Gesetzesvorlage, so wie sie an diesem Donnerstag im Kreisjugendhilfeausschuss vorgestellt wird, durchaus kritisch. Vor wenigen Wochen diskutierten 50 Kita-Leiterinnen im Bürgersaal des Kreises „sehr emotional“ darüber, wie Landrätin Bettina Dickes sagte. Doch nicht nur das: Auch ...
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Kommentar: Die Schwächsten zahlen die Rechnung

Berufstätige Eltern atmen vielleicht zunächst auf. Sie haben einen Anspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück, die Kinder bekommen ein warmes Essen und sie selbst Arbeit und Familie unter einen Hut. Perfekt. Doch wer Kitas aus eigenem Erleben kennt, der weiß: Da stoßen sowohl Kinder als auch Erzieherinnen inzwischen immer wieder an ihre Grenzen.

Überbelegte Räume, ein Lautstärkepegel, der für alle Beteiligten oftmals in Stress ausartet, zu wenig Personal insbesondere für die ein- und zweijährigen Kinder: Das ist weder für die Kleinen noch für die Großen ein Zuckerschlecken. Es steht zu befürchten, dass diese Situation durch das Kita-Zukunftsgesetz weiter verschärft wird. Mit der Novelle wird nicht zuerst den Bedürfnissen der Kinder Rechnung getragen, die das schwächste Glied in der Kette sind. Es werden auch keine Bedingungen dafür geschaffen, dass Erzieherinnen ihre Arbeit qualifiziert ausführen können.

Tatsächlich trägt das Gesetz dazu bei, in erster Linie dem Fachkräftemangel der Wirtschaft zu begegnen. Dafür eignet sich jedoch weder der Rücken der Kinder noch der der Erzieherinnen. Das Land ist gefordert, den klammen Kommunen unter die Arme zu greifen, um die Kitas räumlich und personell so auszubauen, dass sich die Kinder dort wohlfühlen und die Erzieherinnen ihren Arbeitsauftrag angemessen erfüllen können. Das mahnt auch die Kreisverwaltung in ihrer Stellungnahme an. Ansonsten schaut die Zukunft mit dem Kita-Zukunftsgesetz wohl wenig rosig aus.

E-Mail: cordula.kabasch@rhein-zeitung.net

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