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Kreis Bad Kreuznach
Moralische Zwickmühle: Abschiebung von Intensivstraftätern ist längst kein Selbstläufer
Nach der reinen Lehre müssten sie abgeschoben werden. Aber das Gesetz sieht Ausnahmen vor – Herausforderungen, mit denen sich auch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach konfrontiert sieht. Eine der Vorgaben lautet: „Droht Menschen in ihrem Heimatland Folter oder sogar der Tod, ist eine Abschiebung tabu“, betont Landrätin Bettina Dickes auf Anfrage ...