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Bad Kreuznach

Rechnungshof fordert Kreuznach zum Handeln auf: Stadt muss Stellplatzablöse neu kalkulieren

Von Harald Gebhardt
Wer in Bad Kreuznach neu baut, muss auch die notwendige Zahl an Stellplätzen, wie hier in der Wohnanlage Anheuser-Höfe im Gewerbepark General Rose vorweisen. Eine Stellplatzablöse darf die Stadt nach der Landesbauordnung aber dann genehmigen, wenn ein selbstständiger Nachweis nicht möglich oder grob unverhältnismäßig wäre. Die Geldbeträge dafür muss die Stadt nun neu kalkulieren, fordert der Landesrechnungshof.  Foto: Gabi Vogt
Wer in Bad Kreuznach neu baut, muss auch die notwendige Zahl an Stellplätzen, wie hier in der Wohnanlage Anheuser-Höfe im Gewerbepark General Rose vorweisen. Eine Stellplatzablöse darf die Stadt nach der Landesbauordnung aber dann genehmigen, wenn ein selbstständiger Nachweis nicht möglich oder grob unverhältnismäßig wäre. Die Geldbeträge dafür muss die Stadt nun neu kalkulieren, fordert der Landesrechnungshof. Foto: Gabi Vogt

Wer in Bad Kreuznach neu baut, aber nicht genug Pkw-Abstellplätze dafür vorweisen kann, muss künftig wohl tiefer in die Tasche greifen. Schon vor zwei Jahren hat der Landesrechnungshof die Stadt angesichts der Haushaltslage aufgefordert, „alle Einnahmenmöglichkeiten auszuschöpfen“, so die Bad Kreuznacher Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer jetzt im Bauausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr.

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Dazu zählt auch die Neufassung der Satzung über die finanzielle Ablöse als Ersatz für die Herstellung notwendiger Stellplätze und Garagen. Eine Stellplatzablöse darf die Stadt nach der Landesbauordnung aber dann genehmigen, wenn ein selbstständiger Nachweis nicht möglich oder grob unverhältnismäßig wäre. „Der Rechnungshof hat gesagt, das muss neu kalkuliert werden“, ...