Parken: Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft soll Rückkehr zu 10-Cent-Schritten prüfen
Einstimmig hat der Ausschuss die Neufassung der Gebührenordnung über die Erhebung von Parkgebühren für öffentliche Parkflächen befürwortet und empfiehlt dem Stadtrat, diese zu beschließen. An den Gebühren selbst ändert sich nichts. Auf Antrag der CDU-Fraktion wird sich aber der Aufsichtsrat der Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach mbH (BGK), die die Parkplätze bewirtschaftet, damit befassen, ob man nicht wieder zu einer Gebührenstaffelung in 10-Cent-Schritten zurückkehrt.
Zurzeit müssen die Parkenden in 50-Cent-Schritten bezahlen. Damit würde auch die erst vor zwei Jahren eingeführte Kurzzeitparkertaste, die sogenannte Brötchentaste (zwölf Minuten für 20 Cent), wieder hinfällig. Eine andere Frage, die dabei geklärt werden muss, ist: Was bedeutet die Rückkehr zu 10-Cent-Schritten bei den Parkgebühren für die Einnahmesituation der BGK? hg