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Kreis Ahrweiler

Martinsfeuer: Wer Abfälle verbrennt, macht sich strafbar

Bretter und Balken, teilweise mit Farben gestrichen und imprägniert, oder Teppiche dürfen nicht verbrannt werden. Foto:Kreisverwaltung
Bretter und Balken, teilweise mit Farben gestrichen und imprägniert, oder Teppiche dürfen nicht verbrannt werden. Foto: Kreisverwaltung

Bald ist es wieder soweit: In fast jedem Dorf und jeder Stadt lodern die Martinsfeuer. Doch anders als früher, als auch brennbarer Abfall auf den Feuern landete und so entsorgt wurde, gibt es bei der Brennholzbeschaffung und auch beim Abbrennen der Feuer mittlerweile etliche Vorgaben im Rahmen des Naturschutzes zu beachten. Und wer sich nicht an die Auflagen hält, muss mit Ermittlungsverfahren und empfindlichen Strafen rechnen. Zum Aufbau und Abbrennen der Martinsfeuer gibt die Kreisverwaltung Ahrweiler wieder einige Tipps.

Lesezeit: 2 Minuten
Zum Naturschutz: Reptilien, Igel, Frösche und Mäuse suchen sichere Plätze für die Winterruhe. Geeignet erscheint ihnen dafür das über Wochen aufgeschichtete organische Brennmaterial des Martinsfeuers. Doch Vorsicht: Tiere können am Martinstag Opfer des Flammentodes werden. Daher sollten die „Bauherren“ das Brennmaterial, wie Hölzer und Sträucher, erst wenige Tage vor dem ...