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Kreis Ahrweiler

Wer haftet beim Maibaum aufstellen? Gibt es Kontrollen – die RZ hat nachgefragt

Das Aufstellen eines Baums birgt Gefahren. Wer haftet eigentlich? 
Das Aufstellen eines Baums birgt Gefahren. Wer haftet eigentlich?  Foto: Archiv Dreschers

Am vergangenen Sonntag stirbt ein Jugendlicher durch einen tragischen Unfall beim Aufstellen des Maibaumes. Seither ist das Brauchtum vieler Junggesellenvereine im Kreis Ahrweiler Gesprächsthema. Über Sicherheitsaspekte beim Aufstellen der Bäume wird ebenso diskutiert wie über rechtliche Fragen. Wer kommt eigentlich für Schäden auf, wenn dann wirklich was passiert?

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Der Grafschafter Bürgermeister Achim Juchem stellt zunächst fest, dass es in seiner Gemeinde keiner Genehmigung bedarf, einen Maibaum aufzustellen. „Das fällt unter Brauchtum und ist Sache des jeweiligen Vereins“, gibt Juchem als Begründung. Folglich sei auch die Unfallkasse, bei der die Gemeinde versichert ist, nicht zuständig, wenn es zu einem ...