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Kreis Ahrweiler

Wie ein Mausklick zur Wunschkita führt

Im Kreis Ahrweiler können Eltern jetzt per Mausklick für ihr Kind einen Betreuungsplatz finden.
Im Kreis Ahrweiler können Eltern jetzt per Mausklick für ihr Kind einen Betreuungsplatz finden. Foto: picture alliance

Die Zeiten, in denen Eltern einen mühsamen Kitamarathon hinter sich bringen mussten, um ihr Kind persönlich anzumelden, sind im Kreis Ahrweiler vorbei. Gestern ist in der städtischen Kindertagesstätte Rappelkiste in Bad Neuenahr-Ahrweiler das online-basierte Anmeldeportal Ahrlini ( www.ahrlini.com) freigeschaltet worden.

Lesezeit: 1 Minute
Als erster Landkreis in Rheinland-Pfalz nutzt der Kreis Ahrweiler dieses System, das Eltern die Suche und den Zugang zu einem Betreuungsplatz erleichtert. Sie können ihren Nachwuchs nun bequem von zu Hause aus per Mausklick anmelden und dabei auch gleich den voraussichtlichen Betreuungsbedarf angeben. Und auch für die Planungssicherheit ist Ahrlini ...
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Schritt für Schritt erklärt: So funktioniert Ahrlini

Was das neue System bietet, demonstrierte im Beisein von Jan Benedyczuk, Büroleiter im rheinland-pfälzischen Bildungsministerium, Elfi Pauly, eine der Ansprechpartnerinnen bei Ahrlini:

  • Eltern oder andere beauftragte Sorgeberechtigte können sich über den Punkt „Anmelden“ im Kitaportal anmelden (frühestens nach der Geburt des Kindes).
  • Nachdem sie bei der ersten Anmeldung ihr persönliches Passwort hinterlegt haben, steht den Eltern ein Benutzerkonto für die Onlinevormerkung zur Verfügung.
  • Auf der Startseite wählen Benutzer mithilfe der Suchkriterien ihre bevorzugte Einrichtung aus. Die Auswahl erscheint unter dem Register „Vorgemerkte Kita“. Hier können Eltern das Kind vormerken und unter „Mein Bereich“ die Benutzerdaten anpassen.
  • Die ausgewählten Kitas prüfen dann eine Platzvergabe. Danach folgt ein persönliches Gespräch, bevor eine Zu- oder Absage erteilt wird.

Der Kreis Ahrweiler hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Grundsätzlich ist in erster Linie die Kita für die Aufnahme des Kindes zuständig, in deren Einzugsbereich der Wohnort der Eltern liegt.

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