Zuständigkeiten der Behörden sorgten für Verwirrung
Im jüngsten Gemeinderat fragte Rainer Bach nach, ob inzwischen eine Antwort des Landesbetriebs Mobilität (LBM) zum gestellten Antrag zu den Gefahrguttransporten bei der Gemeinde eingegangen sei. Dazu antwortete Lutz Nink, Leiter des LBM in Diez, dass ein solcher Antrag beim LBM in Diez nie eingegangen sei. Er teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit: „Wir sind der falsche Ansprechpartner.
Für Beschilderungsfragen außerorts ist die untere Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung in Bad Ems zuständig. Sofern diese einen Handlungsbedarf feststellen würde, würde der LBM Diez als Straßenbaubehörde angehört. Die Anordnung einer wie auch immer gearteten Verkehrsbeschränkung ist dann wieder Sache der Kreisverwaltung.“ Viele Kommunen, Bürgermeister, Räte oder auch Bürger würden sich bei jedem Schild, das an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen aufgestellt werden soll, an den LBM in Diez wenden. Für die Anordnung von Beschilderung, diese gelte auch für Zebrastreifen, sei innerorts die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung und außerorts die Kreisverwaltung zuständig. up