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Diez

Anwalt zur Windenergie: Klimaschutz wiegt kaputte Landschaft nicht auf

Von Heinz Burkhard Westerweg
Der Blick von Gackenbach (im Vordergrund der Lindenhof) über das Gelbachtal hinweg zeigt: Windkraftanlagen etwa auf dem Höchst – ganz rechts auf der Höhe ist Horhausen zu sehen, links davon erstreckt sich die höchste Erhebung der Gegend – würden sich „auf den bisher landschaftlich unbeeinträchtigten Bereich erheblich negativ auswirken“, wie es Anwalt Sascha Seehaus formuliert.  Archivfoto: Katrin Maue-Klaeser
Der Blick von Gackenbach (im Vordergrund der Lindenhof) über das Gelbachtal hinweg zeigt: Windkraftanlagen etwa auf dem Höchst – ganz rechts auf der Höhe ist Horhausen zu sehen, links davon erstreckt sich die höchste Erhebung der Gegend – würden sich „auf den bisher landschaftlich unbeeinträchtigten Bereich erheblich negativ auswirken“, wie es Anwalt Sascha Seehaus formuliert. Archiv Foto: Katrin Maue-Klaeser

„Die in der Verbandsgemeinde Diez beantragten Windkraftanlagen können nicht genehmigt werden.“ Zu dieser Einschätzung kommt Rechtsanwalt Sascha Seehaus in Bezug auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2003. Demnach ist ein Windrad raumbedeutsam, wenn durch die Errichtung die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. „Damit sind praktisch alle modernen Windkraftanlagen raumbedeutsam“, bezieht der in den Bürgerinitiativen der Region engagierte Jurist weitere Urteile in seine Bewertung ein.

Lesezeit: 2 Minuten
Dies gelte bereits für eine einzelne Anlage, wenn sie 100 Meter hoch ist und an oder auf einem ansteigenden Hang oder auf einer Bergkuppe errichtet werden soll. Umso mehr gelte es für Windfarmen mit drei oder mehr Windkraftanlagen, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet und die in einem funktionalen Zusammenhang stehen, unabhängig ...
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Der Gemeinderat in Hirschberg hat kürzlich im nicht öffentlichen Teil seiner Sitzung beschlossen, gegen den Bau der sechs Windräder im Staatsforst Altendiez zu votieren. Als Begründung wurde die Einkesselungs-/ Umkreisungswirkung genannt. Die Ortsgemeinde will ihren Beschluss, ohne dass sie in das Genehmigungsverfahren zu den entsprechenden Anträgen eingebunden ist, in einem Schreiben an die Genehmigungsbehörden mitteilen.

„Es zeigt, dass die in der Region am meisten betroffene Gemeinde Farbe bekennt“, kommentiert Herbert Wilhelm von der Bürgerinitiative Hirschberg die Entscheidung. hbw
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