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Oberneisen

Gewerbepark Oberneisen: Planung stößt auf Widerspruch

Von Katrin Maue-Klaeser
Die Gemeinde Oberneisen will bestehende Verhältnisse im Gewerbegebiet ordnen und stößt mit ihrer Planung auf Widerspruch bei Bürgern, die um den Wohnwert fürchten. Foto: Maue-Klaeser
Die Gemeinde Oberneisen will bestehende Verhältnisse im Gewerbegebiet ordnen und stößt mit ihrer Planung auf Widerspruch bei Bürgern, die um den Wohnwert fürchten. Foto: Maue-Klaeser

Die Gemeinde Oberneisen will ihre Gewerbeansiedlung im Westen des Orts von den Bahngleisen bis an die B 54 und im Süden bis an die Bahnhofstraße heran ordnen. Noch bis zum 20. April liegt die Planung in der Verbandsgemeinde aus, damit sich interessierte Bürger den Übersichtsplan und die Erläuterungen ansehen können. Es handle sich bei dieser Entwicklungssatzung um eine sogenannte Klarstellungssatzung, erklärt Ortsbürgermeister Peter Pelk, die dazu dienen soll, die bestehenden Verhältnisse in einen geordneten planerischen Rahmen zu bringen. Die bestehenden Firmengrundstücke sowie die früheren Bahnbetriebsflächen entlang der Gleise sind in dieser Planung als Gewerbegebiet ausgewiesen, das Areal an der Bahnhofstraße (K 58), auf dem Wohngebäude stehen, als Mischgebiet.

Lesezeit: 4 Minuten
Vorrangiges Ziel der Gemeinde ist laut Pelk, dass die Gewerbebetriebe bei Oberneisen zwischen der Bundesstraße 54 und den Gleisen der Aartalbahn nicht mehr mit den Nachteilen zu kämpfen haben, die ihre bisherige Ansiedlung im Außengebiet mit sich bringt. Das sind etwa Erschwernisse bei der Genehmigung von An- und Umbauten oder Rodungsarbeiten. ...