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Niederneisen/Flacht

Raumordnung zur Aarumgehung: Schutz des Menschen wird stark gewichtet

Von Uli Pohl
Die Variante IV der Aarumgehung führt in östlicher Richtung weitläufig um Flacht und Niederneisen herum. Dabei wird sie das Landschaftsbild stark verändern.  Foto: Uli Pohl
Die Variante IV der Aarumgehung führt in östlicher Richtung weitläufig um Flacht und Niederneisen herum. Dabei wird sie das Landschaftsbild stark verändern. Foto: Uli Pohl

Von sieben Varianten für die geplante Ortsumgehung Flacht/Niederneisen im Zuge der Bundesstraße 54 wurden zwei als raumverträglich eingestuft. Mit diesem Ergebnis hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Die verträglichste, Variante III entlang des Bahndamms, ist jedoch nicht umzusetzen, da sie wegen der Zerschneidungswirkung für Flacht und Niederneisen von beiden Gemeinden abgelehnt wird.

Lesezeit: 2 Minuten
Im Ergebnis wird die zur raumordnerischen Abstimmung vorgelegte Antragsvariante IV (ortsferne Umgehung) laut SGD unter Berücksichtigung der entsprechenden Maßgaben und Hinweise als noch mit den Erfordernissen der Raumordnung verträglich angesehen (die RLZ berichtete). Ein Grund, dass die Variante IV als noch verträglich angesehen wird, ist das „Schutzgut Mensch“. Im Raumordnerischen ...
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Bürgerinformation geplant

In Abstimmung mit den beiden Ortsgemeinden Niederneisen und Flacht sollen die Bürger im Rahmen einer entsprechenden Veranstaltung über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens informiert und das weitere Vorgehen zur Aarumgehung erläutert werden. Dazu gibt es in der kommenden Woche ein Treffen des LBM mit den kommunalen Vertretern.

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