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Limburg/Diez

Tödliche Geisterfahrt: Zwei JVA-Beamte sind schuldig – So lautet die Urteilsbegründung

Von Verena Hallermann
Drei Angeklagte und ihre Verteidiger sitzen in einem Saal des Landgerichts Limburg: Zwei der Justizvollzugsbeamten hat das Gericht für schuldig gesprochen. Sie sollen am Unfalltod einer jungen Frau mitschuldig sein.  Foto: dpa
Drei Angeklagte und ihre Verteidiger sitzen in einem Saal des Landgerichts Limburg: Zwei der Justizvollzugsbeamten hat das Gericht für schuldig gesprochen. Sie sollen am Unfalltod einer jungen Frau mitschuldig sein. Foto: dpa

Der Prozess um drei Justizbeamte und den tödlichen Geisterfahrerunfall auf der B 49 hat vor dem Landgericht Limburg sein Ende genommen. Die Vizechefin der JVA Wittlich und ein JVA-Mitarbeiter wurden der fahrlässigen Tötung für schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt.

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Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Das Urteil spaltet die Beteiligten in zwei Parteien. Denn es sorgt für Entsetzen aufseiten des Bundes der Strafvollzugsbedienten Deutschlands (BSBD) und findet Zuspruch bei der Staatsanwaltschaft. Zur Erinnerung: Bei einer Geisterfahrt zwischen Limburg und Weilburg auf der B 49 ist Ende Januar 2015 eine 21-jährige Frau aus ...