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Idar-Oberstein

Begräbnisse: Wer selbst abräumt, bekommt Geld zurück

Von Stefan Conradt
Urnenfelder werden auch in Idar-Oberstein (hier: Weierbach) immer beliebter – sie sparen Pflege, aber auch Platz auf dem Friedhof.
Urnenfelder werden auch in Idar-Oberstein (hier: Weierbach) immer beliebter – sie sparen Pflege, aber auch Platz auf dem Friedhof. Foto: Manfred Greber

Nach dem Ärger um die Prozessniederlage beim Verwaltungsgericht Koblenz wegen unzulässiger Grabherstellungskosten hat die Stadt Idar-Oberstein ihre Friedhofssatzung überarbeitet. Der Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss verabschiedete die Neufassung, die sich an einer Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes orientiert. Neu sind zum Beispiel Absätze zu anonymen Grabfeldern und „speziellen Wahlgräbern“, womit zum Beispiel Grabfelder für fremde Religionsgemeinschaften gemeint sind – etwa Gräber für stehende Beisetzungen. „So etwas hatten wir noch nie und werden es vielleicht auch nie haben, wir müssen die Möglichkeit aber in der Satzung verankern“, erläuterte Oberbürgermeister Frank Frühauf.

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Neu ist auch, dass man nach Ablauf der Ruhezeit (Gräber 30 Jahre, Urnenfelder 20 Jahre – auch das ist neu) die Gräber selbst abräumen kann, dann wird die vorab gezahlte Abräumgebühr rückerstattet. Dieser Punkt war auch Gegenstand des Gerichtsverfahrens im Jahr 2016 gewesen, als sich ein Kläger gegen zu hohe ...