LBM-Vertreter betont: Höhe der Skulptur spielt für die Zustimmung der Verkehrsbehörde keine entscheidende Rolle
„In die künstlerische Freiheit einzugreifen, ist nicht das Thema des LBM. Unser Anliegen ist es aber, dass die Gestaltung eines Kreisels mit den Aspekten der Verkehrssicherheit in Einklang steht.“ Diese grundsätzliche Aussage stellte Friedbert Lohner, Fachgruppenleiter Betrieb beim LBM Bad Kreuznach, seinem Vortrag im Haupt- und Finanzausschuss voran. Bis vor einigen Jahren habe man bei der Gestaltung von Kreiseln als Verkehrsbehörde nur einige wenige Vorgaben gemacht.
Doch dann kam das „Kleine Rasenstück“. So hieß die Skulptur, die zwei Künstler auf einem Kreisel bei Zerf (Landkreis Trier-Saarburg) errichtet hatten. Wegen der Zinkrohre dieser Installation, die teils spitz zuliefen, gab es 2011 in der Motorradfahrerszene aber einen Aufschrei der Empörung und es entzündete sich eine Diskussion, die bundesweit Schlagzeilen machte. Obwohl kein Unfall an diesem Kreisel passiert war, sprachen die Biker damals von einem lebensgefährlichen Kunstwerk. Die Konsequenz war, dass die Skulptur schließlich aus Gründen der Verkehrssicherheit demontiert wurde. Laut Lohner ist es inzwischen so, dass für den LBM bei seiner Zustimmung zu Kreiselkunstwerken die Frage wichtig ist, was passiert, wenn jemand zum Beispiel aus Unachtsamkeit oder weil Alkohol im Spiel ist geradeaus durch einen Kreisel fährt. Deshalb sollten auf der Verlängerung der Achsen, die aus den vier Richtungen auf den Kreisel treffen, keine massiven Hindernisse im Weg stehen. Für den Birkenfelder Kreisel mit einem Durchmesser von 20 Metern bedeutet das konkret: In dessen Mitte gibt es eine Zone mit einem Durchmesser von 7,50 Metern, die variabel gestaltbar ist. Daran anschließend gibt es um das Kreisrund umlaufend eine zweite Zone, in der man Konstruktionen aufstellen kann, die leicht verformbar sind, beim Aufprall eines Autos also sofort nachgeben. Außen gibt es schließlich vom Bordsteinrand aus eine umlaufende dritte Zone mit einer Breite von 1,50 Meter, die frei gehalten werden muss und für die Aufstellung von Hindernissen tabu ist. Kein entscheidendes Kriterium ist hingegen die Höhe einer Konstruktion oder die Frage, ob eine Skulptur in der Mitte den Blick auf die gegenüberliegende Seite möglicherweise beeinträchtigt. Im Hinblick auf diesen Punkt, bei dem sich die Ausschussmitglieder unsicher waren, sagte Lohner: „Ein Kreisel soll ja ein bremsendes Element sein. Der Durchblick auf die andere Seite ist nicht zwingend nötig. In erster Linie ist es wichtig, dass der Autofahrer auf den Verkehr achtet, bevor er in den Kreisel einfährt.“ ax