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Fischbach/Neubrandenburg

Urteil im Fall Sarah: Fünf Jahre Haft

Von Vera Müller
Verteidiger Henning Köhler (rechts) und Axel G. im Neubrandenburger Gericht: Der Alt-Rehser muss für fünf Jahre in Haft. Das Gericht blieb unter dem von der Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Hötger geforderten Strafmaß.  Foto: Crimespot
Verteidiger Henning Köhler (rechts) und Axel G. im Neubrandenburger Gericht: Der Alt-Rehser muss für fünf Jahre in Haft. Das Gericht blieb unter dem von der Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Hötger geforderten Strafmaß. Foto: Crimespot

Am vierten Prozesstag gab es am späten Freitagnachmittag ein Urteil: Axel G. muss für fünf Jahre in Haft. Das Gericht geht von Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung aus.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten Haft gefordert. Weiter ging die Forderung des Idar-Obersteiner Anwalts und als Nebenkläger auftretenden Damian Hötger: Elf Jahre Haft wegen Totschlag aus Unterlassung, Freiheitsberaubung und Störung der Totenruhe hielt er für angemessen. Er sah durchaus Mordtendenzen angesichts der Arg- und ...