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Nach Anwohnerbeschwerden stellt Polizei klar: Leben retten darf Lärm machen

Ein Polizeihelikopter startet am Flugplatz Winningen. Es gibt Menschen, die kein Verständnis für die Einsätze haben: Sie sind ihnen zu laut.
Ein Polizeihelikopter startet am Flugplatz Winningen. Es gibt Menschen, die kein Verständnis für die Einsätze haben: Sie sind ihnen zu laut. Foto: Ditscher

Wenn die Hubschrauber von Polizei und Rettungsdienst im Einsatz sind ist „Not am Mann“. Doch immer häufiger zeigen Bürger für diese Einsätze kein Verständnis mehr: Sie sind ihnen zu laut.

Lesezeit: 3 Minuten
Der Hubschrauber kreist seit zirka 10 Minuten über Kobern-Gondorf und macht einen riesen Lärm. Ist das an einem Sonntag erlaubt?“: Pling – mit Beweisfoto im Anhang poppt die Mail eines Untermoselaners am 20. August im E-Mail-Postfach unserer Zeitung auf. Während der genervte Moselaner seine Zeilen tippt, kämpft auf der B 416 ...
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Christopher 23 war im vergangenen Jahr rund 749 Stunden in der Luft

In Rheinland-Pfalz gilt: Innerhalb von 15 Minuten nach einem Anruf bei der Integrierten Leitstelle in Koblenz muss das sogenannte „Rettungsmittel“, entweder der Rettungshubschrauber (RTH) oder ein Rettungswagen, am Einsatzort sein.

Dieser Wert muss im Jahresschnitt landesweit in mehr als 95 Prozent der Fälle eingehalten werden. Erreichbar sind die Zielvorgaben oft nur mit dem Hubschrauber, nicht zuletzt, weil es im Land nicht genügend Notärzte gibt.

Die Einsätze von Christoph 23 vom Standort Koblenz aus sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2016 war die Besatzung 1833 Mal unterwegs. In 85 Prozent der Fälle waren dies Notfalleinsätze, bei 5 Prozent handelte es sich um Verlegungstransporte zwischen Kliniken. Die übrigen 10 Prozent waren Werkstattflüge sowie Fehleinsätze, bei denen der RTH gerufen, aber wieder abbestellt worden ist. Die gesamte Flugzeit belief sich 2016 auf rund 749 Stunden. Dies bedeutet etwa zwei Stunden pro Tag.

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