Wer etwas erfindet, kann sich seine Idee rechtlich schützen lassen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Für eine Erfindung kann ein Patent angemeldet werden. Damit ist die Erfindung laut Patentgesetz maximal 20 Jahre geschützt. Das heißt: Der Inhaber eines Patents darf entscheiden, wer seine Erfindung nutzen darf und wer nicht. Wer sich nicht daran hält, dem drohen rechtliche Konsequenzen. Für eine Patentanmeldung entstehen je nach Art der zu patentierenden Erfindung und Umfang des Patentschutzes (national oder im europäischen Raum) schnell Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents. Ähnlich wie beim Patent auch können „gewerblich anwendbare Erfindungen“ durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Das Verfahren beim Patent- und Markenamt geht wesentlich schneller, da die Prüfung nicht so umfangreich ist, wie bei einem Patent. Es werden nur formelle, aber nicht die sachlichen Voraussetzungen („Neuheit der Erfindung“) geprüft. Gebrauchsmustern sind zunächst drei Jahre geschützt und sind auf maximal zehn Jahre verlängerbar.
nbo