Wer kann sich um das Amt des Bürgermeisters bewerben?
Wer für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Nickenich kandidieren will, muss entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. In jeden Fall muss der Kandidat Bürger der Gemeinde sein. Um zur Wahl anzutreten, müssen potenzielle Kandidaten zudem am Tag der Wahl (23. September) das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen läuft in Nickenich noch bis Montag, 6. August, 18 Uhr. Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber können Wahlvorschläge einreichen. Einzelbewerber müssen mit dem Wahlvorschlag mindestens 40 Unterschriften von wahlberechtigten Personen vorlegen, die die Kandidatur unterstützen. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinde- oder VG-Rat beziehungsweise im Kreistag MYK oder im Landtag vertreten sind, bedarf es keiner Unterstützerunterschriften. mko