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Nickenich

Bewerbungsfrist läuft nur noch bis zum 6. August: Nickenich sucht einen neuen Ortschef

Von Martina Koch
Wer wird der neue Hausherr im Nickenicher Rathaus? Bis am Montag nach den Sommerferien können Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber ihre Wahlvorschläge einreichen. Bisher hat sich noch kein Nickenicher gefunden, der sich der Wahl um das Amt des Ortsbürgermeisters stellen will.
Wer wird der neue Hausherr im Nickenicher Rathaus? Bis am Montag nach den Sommerferien können Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber ihre Wahlvorschläge einreichen. Bisher hat sich noch kein Nickenicher gefunden, der sich der Wahl um das Amt des Ortsbürgermeisters stellen will. Foto: Sascha Ditscher

Zwei Monate sind seit dem plötzlichen Tod des langjährigen Nickenicher Ortschefs Gottfried Busch vergangen, gut zwei Monate bleiben der Gemeinde noch bis zur Wahl eines Nachfolgers am 23. September. Noch hat kein potenzieller Bürgermeisterkandidat seinen Hut in den Ring geworfen – und dabei wird die Zeit langsam knapp: Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am Montag nach den Sommerferien, 6. August, um 18 Uhr. Unsere Zeitung hat mit den Vorsitzenden der beiden im Gemeinderat vertretenen Fraktionen über die schwierige Suche nach einem neuen Ortschef gesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Mitglieder der Wirtschaftlichen Arbeiter-Vereinigung Nickenich (WAV) haben sich bereits in einer Versammlung mit dem Thema beschäftigt, berichtet  WAV-Vorsitzender Hans Egon Schwarz: „Wir sind willens einen Kandidaten zu benennen. Das heißt aber nicht, dass wir jemanden haben.“ In der kommenden Woche werden die WAV-Mitglieder ein weiteres Mal zusammenkommen, um sich ...
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Wer kann sich um das Amt des Bürgermeisters bewerben?

Wer für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Nickenich kandidieren will, muss entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. In jeden Fall muss der Kandidat Bürger der Gemeinde sein. Um zur Wahl anzutreten, müssen potenzielle Kandidaten zudem am Tag der Wahl (23. September) das 23. Lebensjahr vollendet haben.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen läuft in Nickenich noch bis Montag, 6. August, 18 Uhr. Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber können Wahlvorschläge einreichen. Einzelbewerber müssen mit dem Wahlvorschlag mindestens 40 Unterschriften von wahlberechtigten Personen vorlegen, die die Kandidatur unterstützen. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinde- oder VG-Rat beziehungsweise im Kreistag MYK oder im Landtag vertreten sind, bedarf es keiner Unterstützerunterschriften. mko

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