In Plaidt gibt es ein Neubaugebiet an der Rathausstraße in der Nähe des Rewe-Marktes. Dort entstanden vor zwei Jahren viele Einfamilienhäuser. Eine bislang unbebaute Fläche diente als Müllkippe für Bauschutt und Sperrmüll. Das Gelände verwildert. Ein Paar, das nah dran wohnt, betont: „Das Ganze ist schon meterhoch und sehr gefährlich für die dort spielenden Kinder.“ Sie vermuten dort Ratten und anderes Ungeziefer.
„Die Kreisverwaltung hat uns immer wieder vertröstet, dass dieses Grundstück geräumt wird“, berichten die beiden. Die Kreisverwaltung erklärt auf Anfrage, dass dort ein großer Bereich zur Bebauung hergerichtet wurde und wird. Dabei wurde Grünabfall zusammengeschoben. „Die Bewohner der neuen Häuser entsorgten hier immer wieder übrig gebliebene Bodenplatten, Fliesen und Bauholz“, teilt Büroleiterin Petra Kretzschmann mit.
Der Grundstücksverwalter wurde immer aufgefordert, angefallene Abfälle zu beseitigen, wenn die Kreisverwaltung davon Kenntnis hatte, teilt Kretzschmann mit. Heute lagere dort nur Bauholz wie Schalbretter, so die Büroleiterin. Auch das Pellenzer Ordnungsamt tauscht sich mit der Kreisverwaltung aus. VG-Büroleiter Oliver Fender erklärt: „Eine dargestellte massive Gefährdung, die ein über das Abfallrecht hinausgehendes Tätigwerden der Ordnungsbehörde begründen könnte, liegt nicht vor.“
In einem Polcher Wohngebiet auf einem Grundstück im Weihersborngraben hat ein Firmeninhaber illegal einen Lagerplatz eingerichtet. Ein Nachbar wirft ihm vor, dort gefährliche Baumaterialien, Bauschutt und anderes zu lagern. Dort sollte schon vor längerer Zeit gebaut werden, meint der Polcher. Er spricht von einem Schandfleck und einer Gefahr für spielende Kinder. Mittlerweile wurde ein Bauzaun zur Absicherung aufgestellt. Die Kreisverwaltung kennt den Fall seit 2017.
Büroleiterin Petra Kretzschmann erklärt: „Bei den gelagerten Materialien handelt es sich größtenteils um Wertstoffe.“ Daher wurde aus abfallrechtlicher Sicht nichts unternommen. „Nur weil es unordentlich gelagert ist, kann noch lange kein Abfall unterstellt werden.“ Gefahrenabwehr sei überdies Sache des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Maifeld und nicht der Abfallbehörde. „Gefährliche Abfälle sind uns nicht bekannt“, teilt Kretzschmann weiter mit. Allerdings ist das Bauamt in den Fall involviert. Zum einen muss für einen Lagerplatz eine Baugenehmigung eingeholt werden, die hier nicht vorliegt. Zum anderen verstößt ein Lagerplatz gegen den dort geltenden Bebauungsplan: In einem allgemeinen Wohngebiet ist ein Lagerplatz nicht zulässig, teilt die Verwaltung mit.
Nachdem die VG Maifeld das Kreisbauamt im Juni 2017 über den Lagerplatz informiert hatte, folgte eine Ortsbesichtigung. Nach einer Anhörung erging eine Beseitigungsanordnung. Bis Ende November 2017 musste der Platz geräumt sein. Nachdem dies nicht erfolgte, erging eine Zwangsgeldfestsetzung. Eine Kontrolle fand im März statt: „Es wurde festgestellt, dass die Baustoffe beseitigt wurden, der Bauschutt allerdings noch nicht.“ Dies sollte bis Ende Mai erfolgen. Vor Kurzem ergab eine Kontrolle: Der Bauschutt war weg. „Aber das Grundstück wird nunmehr wieder als Lagerplatz (Baustofflager/Bauhof) genutzt“, sagt Kretzschmann. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet, teilt sie mit. kst