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Mayen

Erst als die Ratten kamen, passierte etwas: Immer wieder Ärger über Müllablagerungen im Kreis MYK

Von Katrin Steinert
Die Garagen eines Mayener Mehrfamilienhauses wurden über Monate mit Müll gefüllt. Ein Nachbar schaltete im Sommer 2017 die Kreisverwaltung ein, die anfangs nichts Augenscheinliches unternahm. Anfang dieses Jahres informierte der Mayener das Mayener Ordnungsamt. Das aber sieht den Kreis in der Pflicht. Die Kreisverwaltung stellte dann im Frühjahr eine Rattenplage fest – und handelte. Doch dann stand die Frage im Raum: Wer beseitigt den Müll?
Die Garagen eines Mayener Mehrfamilienhauses wurden über Monate mit Müll gefüllt. Ein Nachbar schaltete im Sommer 2017 die Kreisverwaltung ein, die anfangs nichts Augenscheinliches unternahm. Anfang dieses Jahres informierte der Mayener das Mayener Ordnungsamt. Das aber sieht den Kreis in der Pflicht. Die Kreisverwaltung stellte dann im Frühjahr eine Rattenplage fest – und handelte. Doch dann stand die Frage im Raum: Wer beseitigt den Müll? Foto: privat

Wenn Müll aus Garagen quillt und Ratten in der Nachbarschaft hausen, dann sind es Anwohner, die sich darüber ärgern und die Behörden alarmieren. Doch nicht immer schreiten Ordnungsamt und Abfallbehörde direkt und effektiv ein. Wenn Privatgelände betroffen sind, ist das Eingriffsrecht des Staates beschränkt. Mitunter gibt es sogar Streit, wer zuständig ist.

Lesezeit: 3 Minuten
Diese unerfreuliche Erfahrung hat ein RZ-Leser aus Mayen gemacht. Zehn Monate dauerte es, bis die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vor Kurzem sichtbar handelte: Sie stellte in den vermüllten Garagen eine Rattenplage fest und ordnete eine Bekämpfung an. Rückblick: Im Juli 2017 hatte sich der Mayener erstmals an die untere Abfallbehörde gewandt – und ...
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Wer ist eigentlich für was zuständig ist?

Die Kreisverwaltung ahndet als untere Abfallbehörde Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Müll darf beispielsweise nicht illegal gelagert oder irgendwo unerlaubt abgelegt werden. Er muss sachgerecht entsorgt werden. Gleichzeitig ist die Kreisverwaltung für die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten zuständig, die unter anderem von Ratten übertragen werden. Ein Ordnungsamt kümmert sich um die Gefahrenabwehr, muss handeln, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist.

Die Zuständigkeiten zwischen Ämtern auf Kreis- und kommunaler Ebene sind für Außenstehende manchmal schwierig zu trennen – und in den Behörden wohl auch selbst. Im konkreten Fall stand die Frage im Raum: Muss das Mayener Ordnungsamt den Müll aus den Garagen beseitigen, weil von ihm Gefahr ausgeht? Oder muss der Kreis dies veranlassen, weil durch den Müll eine Rattenplage befeuert werden kann und damit eine Infektionsgefahr für die Bürger besteht? kst

Nachbarn in Plaidt und Polch sind von Lager- und Schuttplätzen genervt

In Plaidt gibt es ein Neubaugebiet an der Rathausstraße in der Nähe des Rewe-Marktes. Dort entstanden vor zwei Jahren viele Einfamilienhäuser. Eine bislang unbebaute Fläche diente als Müllkippe für Bauschutt und Sperrmüll. Das Gelände verwildert. Ein Paar, das nah dran wohnt, betont: „Das Ganze ist schon meterhoch und sehr gefährlich für die dort spielenden Kinder.“ Sie vermuten dort Ratten und anderes Ungeziefer.

„Die Kreisverwaltung hat uns immer wieder vertröstet, dass dieses Grundstück geräumt wird“, berichten die beiden. Die Kreisverwaltung erklärt auf Anfrage, dass dort ein großer Bereich zur Bebauung hergerichtet wurde und wird. Dabei wurde Grünabfall zusammengeschoben. „Die Bewohner der neuen Häuser entsorgten hier immer wieder übrig gebliebene Bodenplatten, Fliesen und Bauholz“, teilt Büroleiterin Petra Kretzschmann mit.

Der Grundstücksverwalter wurde immer aufgefordert, angefallene Abfälle zu beseitigen, wenn die Kreisverwaltung davon Kenntnis hatte, teilt Kretzschmann mit. Heute lagere dort nur Bauholz wie Schalbretter, so die Büroleiterin. Auch das Pellenzer Ordnungsamt tauscht sich mit der Kreisverwaltung aus. VG-Büroleiter Oliver Fender erklärt: „Eine dargestellte massive Gefährdung, die ein über das Abfallrecht hinausgehendes Tätigwerden der Ordnungsbehörde begründen könnte, liegt nicht vor.“

In einem Polcher Wohngebiet auf einem Grundstück im Weihersborngraben hat ein Firmeninhaber illegal einen Lagerplatz eingerichtet. Ein Nachbar wirft ihm vor, dort gefährliche Baumaterialien, Bauschutt und anderes zu lagern. Dort sollte schon vor längerer Zeit gebaut werden, meint der Polcher. Er spricht von einem Schandfleck und einer Gefahr für spielende Kinder. Mittlerweile wurde ein Bauzaun zur Absicherung aufgestellt. Die Kreisverwaltung kennt den Fall seit 2017.

Büroleiterin Petra Kretzschmann erklärt: „Bei den gelagerten Materialien handelt es sich größtenteils um Wertstoffe.“ Daher wurde aus abfallrechtlicher Sicht nichts unternommen. „Nur weil es unordentlich gelagert ist, kann noch lange kein Abfall unterstellt werden.“ Gefahrenabwehr sei überdies Sache des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Maifeld und nicht der Abfallbehörde. „Gefährliche Abfälle sind uns nicht bekannt“, teilt Kretzschmann weiter mit. Allerdings ist das Bauamt in den Fall involviert. Zum einen muss für einen Lagerplatz eine Baugenehmigung eingeholt werden, die hier nicht vorliegt. Zum anderen verstößt ein Lagerplatz gegen den dort geltenden Bebauungsplan: In einem allgemeinen Wohngebiet ist ein Lagerplatz nicht zulässig, teilt die Verwaltung mit.

Nachdem die VG Maifeld das Kreisbauamt im Juni 2017 über den Lagerplatz informiert hatte, folgte eine Ortsbesichtigung. Nach einer Anhörung erging eine Beseitigungsanordnung. Bis Ende November 2017 musste der Platz geräumt sein. Nachdem dies nicht erfolgte, erging eine Zwangsgeldfestsetzung. Eine Kontrolle fand im März statt: „Es wurde festgestellt, dass die Baustoffe beseitigt wurden, der Bauschutt allerdings noch nicht.“ Dies sollte bis Ende Mai erfolgen. Vor Kurzem ergab eine Kontrolle: Der Bauschutt war weg. „Aber das Grundstück wird nunmehr wieder als Lagerplatz (Baustofflager/Bauhof) genutzt“, sagt Kretzschmann. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet, teilt sie mit. kst

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