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Büchel/Karlsruhe

Atomwaffengegnerinnen reichen Verfassungsbeschwerde ein

Zwei der jungen Atomwaffengegnerinnen, die mit ihrer Berufung am Landgericht scheiterten, gehen nun nach Karlsruhe. Foto: Thomas Frey/dpa
Zwei der jungen Atomwaffengegnerinnen, die mit ihrer Berufung am Landgericht scheiterten, gehen nun nach Karlsruhe. Foto: Thomas Frey/dpa

Zwei junge Atomwaffengegnerinnen haben angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen des widerrechtlichen Eindringens in den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel einzulegen. Das Amtsgericht Cochem hatte die beiden Jugendlichen im Oktober vergangenen Jahres wegen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt, das Landgericht Koblenz hatte im April dieses Urteil bestätigt. Anfang Oktober hat das Oberlandesgericht Koblenz die Revision abgelehnt.

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Die beiden jungen Frauen, die dem Jugendnetzwerk für politische Aktionen (Junepa) angehören, wollen nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungswidrigkeit dieses Urteils feststellen lassen. „Wenn die Bundesregierung durch die Einsatzübungen mit Atomwaffen regelmäßig gegen das Völkerrecht verstößt, können wir ganz offensichtlich nicht auf die Staatsorgane vertrauen. Wir müssen zu zivilem ...