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Koblenz/Cochem

Camperin in Cochem sexuell missbraucht? Der angeklagte Matrose schweigt

Von David Ditzer
Ein Justizbeamter nimmt dem 29-jährigen Anklagten im Saal 136 des Landgerichts Koblenz die Handschellen ab. Dem Mann wird zur Last gelegt, im September vergangenen Jahres eine Camperin in Cochem brutal überfallen und sexuell genötigt zu haben.
Ein Justizbeamter nimmt dem 29-jährigen Anklagten im Saal 136 des Landgerichts Koblenz die Handschellen ab. Dem Mann wird zur Last gelegt, im September vergangenen Jahres eine Camperin in Cochem brutal überfallen und sexuell genötigt zu haben. Foto: Andreas Walz

Weil er eine junge Niederländerin auf dem Campingplatz am Cochemer Moselufer überfallen, zusammengeschlagen und auf brutalste Art sexuell genötigt haben soll, muss sich ein 29 Jahre alter Matrose deutscher Herkunft seit Dienstag vor dem Landgericht in Koblenz verantworten. Nach Verlesung der Anklageschrift und einigen Angaben des Angeklagten zu seiner Vita wurde der Fortgang des Prozesses für nächsten Montag, 19. März, angesetzt. Das sexuell motivierte Gewaltverbrechen im September vergangenen Jahres hatte in Cochem und Umgebung Entsetzen und Bestürzung ausgelöst.

Lesezeit: 3 Minuten
In Handschellen führen Justizbeamte den Angeklagten, der seit dem Verbrechen, das er mutmaßlich begangen hat, in U-Haft sitzt, in den Saal 136 des Koblenzer Landgerichts. Als er im Begriff ist, zwischen seinen beiden Verteidigern – den Rechtsanwälten Stefan Schmidt und Mark Neugebauer – Platz zu nehmen, macht ihn ein Justizbeamter ...
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Bei einem Schuldspruch ist eine lange Haftstrafe zu erwarten

In diesem Sanitärgebäude am Cochemer Campingplatz soll ein junger Matrose eine Niederländerin im September 2017 brutal überfallen und sexuell genötigt haben. Der mutmaßliche Täter muss sich zurzeit am Koblenzer Landgericht für die Tat verantworten. Das Strafgesetzbuch sieht in Paragraf 177 (sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

In besonders schweren Fällen ist eine längere Haftstrafe möglich. Nun ist abzuwarten, wie das Landgericht Koblenz den vorliegenden Fall beurteilt.

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