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Cochem-Zell

Datenschutz: Kein Grund zur Panik

Von Kevin Rühle
Datenschutz: Kein Grund zur Panik Foto: Kevin Rühle

Der 25. Mai dieses Jahres präsentierte sich wie der Jahrtausendwechsel. Doch während vor knapp 20 Jahren befürchtet wurde, dass Computer nur noch Zahlensalat ausspucken würden, herrschte nunmehr Panik, man dürfe sich nicht mal mehr eine Adresse notieren oder ein Foto auf Facebook posten, ohne eine heftige Geldstrafe zu riskieren. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde am 25. Mai in ganz Europa wirksam, Juristen, Unternehmen und Vereine kämpfen seither mit der Interpretation der neuen Regeln. Der größte Verein im Kreis, der TuS Kaisersesch, ist guter Dinge, einen gangbaren Weg für sich gefunden zu haben.

Lesezeit: 3 Minuten
Gerd Michaely ist Vorsitzender des Sportvereins, in seinem Büro hat er Zugriff auf die Adressen, Telefonnummern und Bankverbindungen von knapp 1400 Mitgliedern. Dass dies eine große Verantwortung ist, wusste Michaely bereits lange bevor die einheitliche Verordnung nun wirksam wurde. Erst vor knapp vier Jahren hatte der Verein seine Strukturen auf ...
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Diese Punkte hat der TuS Kaisersesch abgearbeitet

Erstellung einer Datenschutzordnung für den Verein

  • Erstellung einer Datenschutzerklärung für die Homepage
  • Der Aufnahmeantrag wurde überarbeitet
  • Informationspflichten: Mitglieder werden wie bei einer Mitgliederversammlung über Datenverarbeitung informiert
  • Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Mitarbeiter müssen Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit unterschreiben
  • Formulare für die Auskunftspflicht von Mitgliedern, Übungsleitern und Sponsoren erstellen
  • Datenschutzbeauftragten finden, fortbilden und benennen

Was man über die neue DSGVO wissen muss

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai in Kraft getreten. Alle Datensammler müssen jetzt darüber Auskunft geben können, welche personenbezogenen Daten wann, wo, wie, warum und von wem verarbeitet werden.

Darüber hinaus müssen sie deren sichere Verarbeitung gewährleisten. Zu unterscheiden sind sensible und nicht sensible Daten wie Name und E-Mail-Adresse. Strenge Regeln gelten vor allem für sensible Daten wie Gesundheits- oder biometrische Daten (Fingerabdruck, Irisscan). Auch Vereine unterliegen strengeren Dokumentationspflichten. Experten raten, nur jene Daten zu erheben, die für den berechtigten Zweck (die Daten dienen der eigentlichen Aufgabe) nötig sind und sie sobald wie möglich wieder zu löschen, wenn dieser Zweck nicht mehr besteht. Ob Ergebnislisten im Internet veröffentlicht werden können, ist weiterhin strittig. Bei Vereinsarchiven gebe es keine Bedenken, hier sei ein historischer Grund für das Aufbewahren vorhanden.
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