Plus
Koblenz

Freispruch nach Todesdrohung im Drogenrausch

Von Brigitte Meier
Vor dem Koblenzer Landgericht wurde der Angeklagte freigesprochen, da er zur Tatzeit schuldunfähig war.  Foto: Landgericht
Vor dem Koblenzer Landgericht wurde der Angeklagte freigesprochen, da er zur Tatzeit schuldunfähig war. Foto: Landgericht

Der anrührenden Szene im Sitzungssaal 137 des Landgerichts Koblenz kann sich offensichtlich keiner der Prozessbeteiligten entziehen: Eine junge Mutter wiegt den ganzen Tag liebevoll ihr zwei Wochen altes Baby im Arm. Die 32-Jährige ist Zeugin in der Verhandlung gegen ihren Ehemann, der sie im April als Schwangere mit Messer und Schreckschusspistole mit dem Tod bedroht und eingesperrt hat. Die Aktion hatte einen größeren Polizeieinsatz mit Sperrung der Hauptstraße in einem Moselort zur Folge.

Lesezeit: 2 Minuten
Daran, dass der 32-jährige Angeklagte die Taten begangen hat, zweifelt die 6. Strafkammer nicht, erklärt der Vorsitzende Richter Andreas Bendel. Dennoch wird der Mann freigesprochen. Der Angeklagte kann nicht bestraft werden, weil er zur Tatzeit wegen einer durch Drogenkonsum ausgelösten psychotischen Störung schuldunfähig war. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten einer ...