Gericht: Eindringen in den Fliegerhorst ist nicht zu rechtfertigen
Von Kevin Rühle
Sie stehen auf der Startbahn des Bücheler Geschwaders, lange ungestört. Sie singen, musizieren, verstreuen Samen auf dem Asphalt. Sieben Friedensaktivisten betreten Ende Juli das militärische Sperrgebiet, protestieren mit dem „Go-in“ gegen die auf dem Stützpunkt gelagerten amerikanischen Atomwaffen. Ein Fall, den Amtsrichter Gerald Michel nicht zum ersten Mal verhandeln muss. Fünf der sieben Eindringlinge haben Widerspruch gegen einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung eingelegt. Sie sind überzeugt, dass das „Go-in“ keine Straftat darstellt, „ich halte es für meine Bürgerpflicht“, sagt Herbert Römpp, ein 77-jähriger Diakon aus Bayern.
Lesezeit: 2 Minuten
Auf der Anklagebank sitzen eine Kieferchirurgin, ein Arzt, ein Diakon, eine Grundschullehrerin und eine Journalistin. Der Jüngste ist 66, der Älteste 77 Jahre alt. Ihr Protest gegen Atomwaffen ergibt sich aus einem gefestigten pazifistischen Weltbild, daran lassen sie keinen Zweifel. Ihre Einlassungen vor Gericht sind strukturiert, wohl formuliert und gut ...
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