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Cochem-Zell

Kurz vor dem Kollaps: Wie kann man pflegende Angehörige entlasten?

Von Daniel Rühle
Franziska Nikenich (links) und Mechthild Thönnes sehen das VdK-Konzept kritisch: Es packt die wahren Probleme der Pflege nicht an.
Franziska Nikenich (links) und Mechthild Thönnes sehen das VdK-Konzept kritisch: Es packt die wahren Probleme der Pflege nicht an. Foto: Daniel Rühle

Unsere Gesellschaft wird immer älter – auch im Kreis Cochem-Zell. Mehr als 3000 Menschen sind nach den Zahlen der Kreisverwaltung aus dem Jahr 2015 pflegebedürftig. Die wenigsten davon sind in Alten- und Pflegeheimen untergebracht – um mehr als die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen kümmern sich ambulante Dienste und Angehörige. Letztere stellen dafür oft ihr eigenes Leben hintenan. Der Sozialverband VdK fordert daher, dass die Politik handelt und pflegende Menschen besser unterstützt – mit einer Pflegepersonenzeit und einem Pflegepersonengeld. Die RZ hat sich mit Experten aus der Praxis getroffen – und nicht nur von Zustimmung gehört.

Lesezeit: 3 Minuten
„Wir haben Angehörige, die sind absolut zufrieden, aber andere sind deutlich überlastet“, stellt Mechthild Thönnes aus Pommern fest. Seit vielen Jahren führt sie einen ambulanten Pflegedienst, der mittlerweile mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Sie und ihre Fachkräfte arbeiten mit vielen Menschen in der Region. Aber Thönnes weiß auch: Wie stark ...
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Pflegepersonenzeit und Pflegepersonengeld: Das schlägt der VdK im Detail vor

Wie bei der Elternzeit wäre die Pflegepersonenzeit eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit. Drei Jahre dürfte man sich maximal pro Pflegebedürftigen freistellen lassen. Man müsste übrigens nicht unbedingt Angehörige pflegen, um vom Konzept zu profitieren: Wer sich um Freunde oder Nachbarn kümmert, hätte auch einen Anspruch auf die Freistellung.

Das Pflegepersonengeld ist im Konzept des Sozialverbandes eine Lohnersatzleistung – analog zum Elterngeld. Wer einen Menschen pflegt, soll Anspruch auf 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettolohns haben – jedoch mindestens 300 und maximal 1800 Euro im Monat, für ein Jahr. Die jährlichen Kosten bundesweit schätzt der Verband auf knapp 4,3 Milliarden Euro. Eine wichtige Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass der Pflegende maximal 30 Stunden in der Woche arbeitet und sich mindestens zehn Stunden in der Woche – verteilt auf zwei Tage – um die pflegebedürftige Person kümmert. Die Pflege muss darüber hinaus in häuslicher Umgebung stattfinden und die Person mindestens den Pflegegrad zwei haben. drü
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