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Zell

Nach Todessturz: Zeller Rat einigt sich auf Geländer

Von David Ditzer
Die Moselstadt Zell muss die Betonmauer oberhalb des Radwegs in den Moselanlagen „Brandenburg“ dagegen sichern, dass Menschen herabstürzen. Dies soll nun mithilfe eines Füllstabgeländers geschehen, beschloss der Rat mehrheitlich. Diskutiert wurde erneut über den richtigen Ort für die Sicherung.  Foto: Rühle
Die Moselstadt Zell muss die Betonmauer oberhalb des Radwegs in den Moselanlagen „Brandenburg“ dagegen sichern, dass Menschen herabstürzen. Dies soll nun mithilfe eines Füllstabgeländers geschehen, beschloss der Rat mehrheitlich. Diskutiert wurde erneut über den richtigen Ort für die Sicherung. Foto: Rühle

Auf einer Betonmauer am Ende einer Böschung unterhalb der Straße „Brandenburg“ soll als Absturzsicherung ein Füllstabgeländer installiert werden, und zwar auf der gesamten Mauerlänge von 225 Metern. Die Kosten werden bei rund 68.500 Euro liegen, die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Zell wird beim Land auf eine Förderung aus dem Investitionsstock beantragen. Das hat der Zeller Stadtrat während seiner jüngsten Sitzung im Rathaus mit einer klaren Mehrheit von 15 Stimmen (bei zwei Gegenstimmen beschlossen). Im April dieses Jahres war ein Mann aus bislang ungeklärter Ursache von besagter Mauer auf den darunter liegenden Moselradweg gestürzt. Dabei kam er zu Tode (die RZ berichtete). Insofern muss die Stadt, die in der Verkehrssicherungspflicht ist, handeln. Redebedarf gab es im Rat, was die Details der Absturzsicherung angeht.

Lesezeit: 2 Minuten
In seiner Augustsitzung hatte der Stadtrat einen Planungsauftrag an das Büro IBS-Ingenieure aus Alflen vergeben. Bis zu einer Ausführungsplanung sollte das Büro prüfen, wie die Absturzstelle in den Moselanlagen „Brandenburg“ in geeigneter Weise zu sichern wäre. Drei Varianten kamen heraus: 1 Ein Füllstabgeländer auf der Krone der Radwegsmauer, Kosten: rund 68.500 ...
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Was gegen die Varianten zwei und drei spricht

Ein Doppelstabgitterzaun auf der Mauerkrone (Variante zwei) würde zwar ebenso das Beklettern der Betonmauer am Radweg verhindern wie das Füllstabgeländer. Aber diese Variante hätte in Sachen Betriebssicherheit, Standfestigkeit und Optik deutlich Nachteile gegenüber Variante eins, heißt es in der Beschlussvorlage. Vor allem bei Hochwasser wäre die Gefahr hoch, dass sich viel Treibgut im Doppelstabgitterzaun verfängt und diesen beschädigt.

Variante drei (Doppelstabgitterzaun am oberen Böschungsrand) wäre zwar die kostengünstigste. Sie wäre aber bei der Böschungsbepflanzung hinderlich. Zudem könnte die tiefer liegende Mauer am Radweg noch immer beklettert werden. dad
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