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VG Cochem

Stichwahl VG Cochem: Verwirrspiel um die Briefwahl

Von 
Thomas Brost
Wer sich an die Beschreibung im Merkblatt für die Briefwahl hält, kann nichts falsch machen. Auf den beiden farbigen Umschlägen ist jedoch fälschlicherweise etwas von einem „gelben Wahlschein“ zu lesen. Der ist jedoch tatsächlich grau. Abzuwarten bleibt, ob die Zahl der ungültigen Briefwahlstimmen überdurchschnittlich hoch sein wird.
Wer sich an die Beschreibung im Merkblatt für die Briefwahl hält, kann nichts falsch machen. Auf den beiden farbigen Umschlägen ist jedoch fälschlicherweise etwas von einem „gelben Wahlschein“ zu lesen. Der ist jedoch tatsächlich grau. Abzuwarten bleibt, ob die Zahl der ungültigen Briefwahlstimmen überdurchschnittlich hoch sein wird. Foto: Thomas Brost

Wer am 1. März nächsten Jahres als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem in die Ravenéstraße 61 einziehen wird, das dürfte am Sonntag gegen 19 Uhr feststehen. Dann sind die Stimmen der Stichwahl ausgezählt worden. Mehr als 3100 Wahlbürger unter den rund 16.000 Wahlberechtigten haben bereits gewählt, also fast ein Fünftel. Doch gerade um die Briefwahl hat es im Vorfeld einige Irritation gegeben. Könnten sie gar zur Anfechtung des Wahlergebnisses führen?

Lesezeit: 2 Minuten
Hintergrund sind die Beschwerden von einzelnen Wahlbürgern. In den Briefwahlunterlagen, die aus einem Merkblatt, einem Wahlschein, einem Wahlbriefumschlag und einem Stimmzettelumschlag bestehen, ist auf den farbigen Umschlägen eine missverständliche Formulierung aufgedruckt. Da steht etwas von einem „gelben Wahlschein“ zu lesen, den es überhaupt nicht gibt. Der Wahlschein hat die Farbe ...
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Briefwahl noch möglich

Wahlberechtigte, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, dürfen dies noch bis zum heutigen Freitag, 13. Oktober, 18 Uhr, im Wahlamt der Verbandsgemeinde Cochem, Ravenéstraße 61, Cochem, Telefon 02671/6080, beantragen und die Wahlunterlagen abholen.

Danach werden Wahlscheine nur noch – bis Sonntag, 15 Uhr – erteilt, wenn der Wahlberechtigte durch ein ärztliches Attest eine plötzliche Erkrankung nachweist, die es ihm nicht möglich macht, ein Wahllokal aufzusuchen.

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