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Cochem-Zell

Warum das Geschenk Drohne nicht ohne ist: Die RZ beantwortet die sieben wichtigsten Fragen

Von Max Euler
Auch, aber längst nicht nur als Weihnachtsgeschenk erfreuen sich ferngesteuerte Drohnen wachsender Beliebtheit. Bevor man die unbemannten Multicopter aufsteigen lässt – wie hier am Cochemer Moselufer – sollte man sich jedoch gut mit Ge- und Verboten vertraut machen. Foto: Kevin Rühle
Auch, aber längst nicht nur als Weihnachtsgeschenk erfreuen sich ferngesteuerte Drohnen wachsender Beliebtheit. Bevor man die unbemannten Multicopter aufsteigen lässt – wie hier am Cochemer Moselufer – sollte man sich jedoch gut mit Ge- und Verboten vertraut machen. Foto: Kevin Rühle

Die unbemannten Fluggeräte gibt es in unterschiedlichen Größen und Formen. Auch im Kreis Cochem-Zell sind sie immer häufiger am Himmel zu sehen. Bei dem beliebten Geschenk ist allerdings einiges zu beachten. Die Drohnenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hilft den Piloten, damit dem Spaß zu Weihnachten nichts im Weg steht.

Lesezeit: 4 Minuten
Drohnen finden immer häufiger ihren Platz unter den Weihnachtsbaum. Damit man aber auch ohne Bedenken sein neues Spielzeug in den Himmel emporsteigen lassen kann, sind einige Dinge zu beachten. Die RZ beantwortet die sieben wichtigsten Fragen zum Thema Drohne und zur Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur (BMVI) 1 ...
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Drohnen-Verordnung

1 Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 Kilogramm muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden – auch auf Modellfluggeländen.

2 Kenntnisnachweis: Ab 2 Kilogramm müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden.

3 Erlaubnispflicht: Ab 5 Kilogramm wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.

4 Ab 100 Meter: In dieser Höhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde. Bei Modellflugzeugen müssen lediglich besondere Kenntnisse nachgewiesen werden.

Weitere Überflugsverbotsbereiche sind im Internet unter der Adresse www.bmvi.de/drohnen zu finden.

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