Plus
Kreis Neuwied

Kreis und Stadt Neuwied überweisen Millionen an Alleinerziehende: Wenn der Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt

Von Simone Funke
Wir werden das Kind schon schaukeln? Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, können Alleinerziehende mit der Redensart nicht viel anfangen.
Wir werden das Kind schon schaukeln? Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, können Alleinerziehende mit der Redensart nicht viel anfangen. Foto: dpa

Wer ein Kind allein erzieht, hat Anspruch auf Unterhalt, auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann. In dem Fall springt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Die Verwaltung dieser Leistung ist für die Jugendämter in Stadt und Kreis Neuwied ein bürokratischer Kraftakt. Sie zahlen das Geld nicht nur aus, sie fordern es auch von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurück. Dabei bekommen sie es auch mit Unterhaltsprellern zu tun – die nicht zahlen wollen.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Zahlen: Eine Antragsflut rollte 2017 auf die Ämter zu, nachdem durch das geänderte Unterhaltsvorschussgesetz deutlich mehr Alleinerziehende Anspruch auf die Leistung hatten. Zuvor gingen aus dem Kreis jährlich zwischen 200 und 300 neue Anträge ein. 2017 waren es 695. Insgesamt verwaltet der Kreis derzeit 1684 Fälle. Mehr als 2,5 ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Was hat sich mit der Reform verändert?

Vor dem 1. Juli 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss für maximal sechs Jahre und nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Mit der Reform wurden diese Begrenzungen aufgehoben. Heute wird der Vorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gewährt.

So viel Vorschuss erhalten Alleinerziehende pro Kind:

  • für 0- bis 5-Jährige: 160 Euro
  • für 6- bis 11-Jährige: 212 Euro
  • für 12- bis 17-Jährige: 282 Euro. Der Staat zahlt,
  • wenn Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und der andere Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder nur teilweise für den Unterhalt aufkommt.
  • wenn die Vaterschaft nicht feststeht.
Meistgelesene Artikel