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Neuwied

Urteil am Amtsgericht Neuwied: Neun Monate Haft für Fahrraddieb

Von Regine Siedlaczek
Foto: dpa

Obwohl er sich umfassend geständig präsentierte, muss ein 28-jähriger Mann für neun Monate hinter Gitter. Vor dem Neuwieder Amtsgericht musste sich der Angeklagte, der in den Niederlanden lebt, wegen Raub und Körperverletzung verantworten.

Lesezeit: 1 Minute
Konkret wurde dem in Deutschland und den Niederlanden Vorbestraften vorgeworfen, im Dezember vergangenen Jahres ein Fahrrad gewaltsam entwendet zu haben. Dabei soll er das Opfer weggeschubst und anschließend mit dessen Fahrrad geflüchtet sein. „Es war eine Kurzschlussreaktion“, beteuerte der Angeklagte. Zu dem Diebstahl war es laut dem 28-Jährigen gekommen, als er ...
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Die Paragrafen in Kürze

Diebstahl ist nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) als Wegnahme „einer fremden beweglichen Sache“ definiert. Anders als beim Raub kann es neben einer Haft- auch eine Geldstrafe geben.

Raub schließt nach § 249 „Gewalt gegen eine Person“ oder „Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ ein. Beim Tatbestand des Raubes ist eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen – in minderschweren Fällen ist das Mindeststrafmaß sechs Monate Gefängnis.

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