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Heiligenroth

Autohof bei Heiligenroth: Gericht sieht in vorzeitiger Rodungsgenehmigung einen Rechtsverstoß

Von Susanne Willke
Dieses 5,5 Hektar große Waldstück soll einem Autohof weichen.  Foto: Ditscher
Dieses 5,5 Hektar große Waldstück soll einem Autohof weichen. Foto: Ditscher

Der 5,5 Hektar große Wald zwischen Heiligenroth und Boden auf dem Grundstück der Firma Bellersheim darf vorläufig nicht gerodet werden. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Koblenz. Das Unternehmen will dort einen Autohof bauen. Dementsprechend hatte das Forstamt Neuhäusel die Rodungsarbeiten auf dem Areal genehmigt, mit denen auch bereits begonnen wurde. Doch die Naturschutzinitiative Rheinland-Pfalz stellte beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag, weil nach ihrer Auffassung die vorzeitig erteilte Rodungsgenehmigung rechtswidrig ist.

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Die Koblenzer Verwaltungsrichter gaben dem Antrag des Umweltverbandes statt und erklärten, dass mit der vorzeitigen Rodungsgenehmigung ein Verstoß gegen das Landeswaldgesetz vorliege. Nach diesem Gesetz müsse die Genehmigung zwingend mit der Auflage verbunden werden, dass die Bäume erst fallen dürfen, wenn das Bauvorhaben zulässig ist. Auf diese Weise solle verhindert ...